Weitere Entscheidung unten: VG Leipzig, 12.12.2002

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   VG Aachen, 03.05.2001 - 1 K 879/00   

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VG Aachen, 03.05.2001 - 1 K 879/00 (https://dejure.org/2001,26570)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.05.2001 - 1 K 879/00 (https://dejure.org/2001,26570)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 1 K 879/00 (https://dejure.org/2001,26570)
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Wird zitiert von ...

  • VG Düsseldorf, 25.01.2002 - 26 K 4395/00

    Anspruch auf (allgemeine) Erhöhung seiner Dienstbezüge unter Berücksichtigung des

    vgl. dazu Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 3. Mai 2001 - 1 K 879/00 -, DÖD 2001 S. 229 (230 f.).
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   VG Leipzig, 12.12.2002 - 1 K 879/00   

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https://dejure.org/2002,59742
VG Leipzig, 12.12.2002 - 1 K 879/00 (https://dejure.org/2002,59742)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 K 879/00 (https://dejure.org/2002,59742)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 K 879/00 (https://dejure.org/2002,59742)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 17.06.2015 - 5 K 1454/12

    Beschränkung der Benutzung einer Straße durch eine Grenzmarkierung;

    Als ein wesentlicher Maßstab hat sich die Zumutbarkeit der Anzahl der Rangiervorgänge, welche zum Ein- bzw. Ausfahren erforderlich sind, herausgebildet (vgl. VGH München, Urt. v. 12.1.1998, 11 B 96.2895; VG Leipzig, Urt. v. 12.12.2002, 1 K 879/00; VGH München, Beschl. v. 21.12.2005, 11 CS 05.1329; VG Würzburg, Urt. v. 19.1.2011, W 6 K 10.1068; VG Aachen, Urt. v. 8.2.2011, 2 K 1680/09; VG Ansbach, Urt. v. 20.12.2011, AN 10 K 11.00200; VGH München, Beschl. v. 2.8.2012, 11 ZB 12.199; VG Würzburg, Beschl. v. 7.11.2012, W 6 E 12.884; VG Saarlouis, Urt. v. 25.4.2013, 10 K 777/12; VG Würzburg, Urt. v. 20.8.2014, W 6 K 13.854; alle in juris).

    Ist das im konkreten Einzelfall regelmäßig die Einfahrt benutzende Fahrzeug länger oder breiter oder weist der Fahrzeugführer Besonderheiten auf, die zu einer höheren Anzahl der Rangiermanöver führen, gelten diese grundsätzlich als zumutbar (vermittelnde Ansicht zwischen VG Würzburg, Urt. v. 20.8.2014, W 6 K 13.854, juris Rn. 30 und VG Leipzig, Urt. v. 12.12.2002, 1 K 879/00, juris Rn. 21 ).

  • VG Meiningen, 05.02.2019 - 2 K 451/17
    Denn auch insoweit sind die Interessen des Klägers wie auch anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, dass klare Verhältnisse herrschen und nicht jedes Mal im Einzelfall - möglicherweise gerichtlich - geprüft werden muss, ob ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift vorliegt oder nicht (vgl. VG Leipzig, U. v. 12.12.2002 - Az.: 1 K 879/00, juris, Rn. 29).

    Dafür, ob und in welchem Maße eine Beeinträchtigung eintritt, können im Einzelfall maßgebend sein: die Breite des parkenden Fahrzeugs, Beschaffenheit und Größe der Grundstückszufahrt, der außerhalb der eigentlichen Fahrbahn - vor und zu beiden Seiten der Einfahrt - noch zur Verfügung stehende Platz sowie die Abmessungen des die Einfahrt benutzenden Fahrzeugs (VG Leipzig, U. v. 12.12.2002, a. a. O., Rn. 21).

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