Rechtsprechung
VG Koblenz, 23.01.2014 - 1 K 961/13.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Sondernutzungserlaubnis für "Hörtestohr"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das übergroße gelbe Kunststoffohr
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Sondernutzungserlaubnis für "Hörtestohr"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Optiker- und Akustikbetrieb hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine "Hörtestohr"-Werbeanlage - Richtlinie des Stadtrates untersagt Werbeanlagen in Sonderformaten
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 23.01.2014 - 1 K 961/13.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 A 10294/14
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 A 10294/14
Werbeständer in Ohrform in der Koblenzer Innenstadt
Koblenz vom 23. Januar 2014 - 1 K 961/13.KO - und unter Aufhebung des Bescheides vom 15. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. August 2013 verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen eines sogenannten "Hörtestohrs" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 23. Januar 2014 - 1 K 961/13.KO -, den Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestellt am 12. Februar 2014, abgewiesen und die Berufung zugelassen.