Weitere Entscheidung unten: BSG, 27.10.2009

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12837
LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 (https://dejure.org/2009,12837)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 (https://dejure.org/2009,12837)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 (https://dejure.org/2009,12837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung von ungezielter und übermäßiger Einleitung von Begutachtungen durch die Aufwandspauschale des § 275 Abs. 1c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Regelung eines Anspruchs auf Leistung einer Aufwandspauschale bei Prüfung einer Verweildauer mit § 275 Abs. 1c SGB V; ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 275 Abs. 1c S. 3
    Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V nach Einschaltung des MDK zur Verweildauerprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale bei einer Verweildauerprüfung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Koblenz, 05.08.2009 - S 6 KR 495/08

    Krankenkasse - Krankenhaus - Entfallen der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Sie führen daher nicht zu den erwähnten Außenständen und Liquiditätsproblemen (so auch SG Koblenz, Urteil vom 5. August 2009 - S 6 KR 495/08 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 11 KR 5231/08

    Klage eines Krankenhausträgers gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Zahlung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Gegenstand dieser Entscheidung ist die Frage, ob § 275 Abs. 1c SGB V auch auf die Fälle anwendbar ist, in denen die Krankenhausbehandlung bereits vor dem Stichtag 1. April 2007 begonnen, die Überprüfung der Rechnung durch den MDK aber erst danach durchgeführt worden ist (s. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2009 - L 11 KR 5231/08 - juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2009 - L 5 KR 149/08

    Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. August 2009 (L 5 KR 149/08 - juris) steht dieser Gesetzesauslegung nicht entgegen.
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 19/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätet vorgelegter

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Das Zentrum für Soziale Psychiatrie C. gGmbH hat keinen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Zahlung einer Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V, den der Kläger als alleiniger Gesellschafter im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft (vgl. Zeihe, SGb 2002, 214) geltend machen könnte.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2011 - L 5 KR 189/10

    Aufwandspauschale für Krankenhäuser auch bei Zwischenrechnungsprüfungen

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und stützt sich insbesondere auf das Urteil des Hessischen LSG vom 12.11.2009 (L 1 KR 90/09).

    Eine Prüfung über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung fällt hierunter (ebenso LSG Niedersachsen Bremen 25.8.2010 L 1 KR 331/09, juris; wohl aA Hessisches LSG 12.11.2009 L 1 KR 90/09).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 54/12

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Prüfung durch den MDK -

    Auch weicht der Senat von der gegenteiligen Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 KR 330/09
    Der Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil es sich hier um die Prüfung der Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung gehandelt hat (Verweildauerprüfung) (so aber Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09).

    Nach Mitteilung der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 13. April 2010 ist der MDK auch erst nach dem Vorliegen von Abrechnungen eingeschaltet worden (vgl dazu LSG Hessen, Urteil vom 12. November 2009 Az- L 1 KR 90/09 - Rdnr. 20: Pauschale kann erst anfallen, wenn bereits Abrechnung erfolgt ist).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2012 - L 1 KR 24/09

    Aufwandspauschale - Verweildauerprüfung - Abrechnung - MDK

    Auch nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 275 Abs. 1 c SGB V, dass bereits eine Abrechnung erfolgt sein müsse (Urt. v. 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 -).
  • SG Kassel, 18.02.2009 - S 12 KR 126/08

    Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - zeitnahe Einleitung - Prüfung der

    Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az: L 1 KR 90/09, erledigt: 12.11.2009.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 KR 331/09
    Der Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil es sich hier um die Prüfung der Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung gehandelt hat (Verweildauerprüfung (so aber Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09).
  • SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KR 112/09

    Krankenversicherung - Inkrafttreten der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3

    Hierzu darf auf die zutreffende Entscheidung des HessLSG vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 - juris Rn. 20, verwiesen werden, wonach der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale zwingend die Vorlage einer Abrechnung an die Krankenkasse voraussetzt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2011 - L 4 KR 312/10
    Sie hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend und verweist auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Hessen vom 12. November 2009 (L 1 KR 90/09), des Sozialgerichts Mannheim vom 23. Februar 2010 (S 9 KR 3688/09) und des Sozialgerichts Koblenz vom 5. August 2009 (S 6 KR 495/08).
  • SG Hannover, 23.04.2010 - S 10 KR 857/08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des Landessozialgerichts Hessen (Ent-scheidung vom 12. November 2009, L 1 KR 90/09) fällt die Pauschale nicht nur in den Fällen an, wenn bereits eine Abrechnung erfolgt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 1 KR 52/10
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen anzunehmen ist oder Umstände der verspäteten Meldung dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen sind (BSGE 95, 219; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 1 KR 20/08; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2009, L 1 KR 90/09; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 10. Juni 2009, L 1 KR 132/09 B ER).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23356
BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B (https://dejure.org/2009,23356)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B (https://dejure.org/2009,23356)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 90/09 B (https://dejure.org/2009,23356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren; Bindung des Revisionsgerichts an die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die verfassungsrechtlich gebotene (vgl BVerfGK 5, 269 ff = NJW 2005, 3410 ff [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]) Unparteilichkeit des Gerichts wird ua durch das Recht der Beteiligten gesichert, Gerichtspersonen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (§ 60 Abs. 1 SGG iVm §§ 42 ff ZPO).

    Hierzu hat das BVerfG entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl BVerfGK 5, 269, 281 f = NJW 2005, 3410, 3412 [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]).

    Um einen sonst vorliegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu vermeiden, darf ein derart vereinfachtes Ablehnungsverfahren demgegenüber nicht einmal auf Situationen "offensichtlicher Unbegründetheit" des Ablehnungsgesuchs erstreckt werden (vgl BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01] juris RdNr 55 mwN).

  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier ausscheidet - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN), oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Deshalb dürfte der Senat die zuzulassende Revision selbst dann nicht zurückweisen, wenn die LSG-Entscheidung sich aus anderen Gründen als richtig darstellen sollte (vgl näher BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 1 RdNr 13 mwN).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die Zurückweisung des diese Richterin betreffenden Ablehnungsgesuchs hat Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt (vgl hierzu zB BVerfGE 82, 286, 298; Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NVwZ 2005, 1304, 1307 f [BVerfG 05.07.2005 - 2 BvR 497/03]; BVerfG, Beschlüsse vom 26.5.2009 - 1 BvR 1057-1062/09, mwN).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Dies gilt grundsätzlich auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 151, 164; Bundessozialgericht [BSG] SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier ausscheidet - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN), oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Dies gilt jedoch nicht, wenn lediglich über die Zulässigkeit des Ablehnungsantrags zu befinden ist (vgl BSG, Beschluss vom 16.2.2001 - B 11 AL 19/01 B -, juris RdNr 6).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Die Zurückweisung des diese Richterin betreffenden Ablehnungsgesuchs hat Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt (vgl hierzu zB BVerfGE 82, 286, 298; Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NVwZ 2005, 1304, 1307 f [BVerfG 05.07.2005 - 2 BvR 497/03]; BVerfG, Beschlüsse vom 26.5.2009 - 1 BvR 1057-1062/09, mwN).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben (vgl BVerfG, Beschluss vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 -, juris RdNr 20 ff mwN = NJW 2007, 3771 ff).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

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