Rechtsprechung
VG Koblenz, 07.09.2010 - 1 L 1057/10.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der fehlenden Antragsbefugnis eines Aufsichtsratsmitglieds
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Abberufung aus dem Aufsichtsrat
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Abberufung aus Aufsichtsrat einer Stadt-GmbH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02
Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds; …
Auszug aus VG Koblenz, 07.09.2010 - 1 L 1057/10
Führt somit der Ratsbeschluss allein nicht zum Verlust der Aufsichtsratsmandate des Antragstellers, ist dieser allein durch die Beschlussfassung vom 17. Dezember 2009 nicht in seinen organschaftlichen Rechten betroffen, so dass sein Antrag mangels Antragsbefugnis abzulehnen war, ohne dass die Kammer prüfen musste, ob der Beschluss des Stadtrats vom 17. Dezember 2009 wirksam ist, insbesondere ob das Verfahren zur Abberufung des Antragstellers mit § 44 Abs. 5 i.V.m. § 45 Gemeindeordnung - GemO - zu vereinbaren ist (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2002, 15 B 855/02).
- VG Koblenz, 17.02.2011 - 1 K 1058/10
Abberufung aus dem Aufsichtsrat
Mit der Abberufung war der Kläger nicht einverstanden und beantragte zunächst erfolglos vorläufigen Rechtsschutz (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 L 1057/10.KO - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. November 2010 - 2 B 11068/10.OVG -).