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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08 (https://dejure.org/2011,20084)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.12.2011 - 1 L 170/08 (https://dejure.org/2011,20084)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 1 L 170/08 (https://dejure.org/2011,20084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag - Zum Begriff einer Innerortsstraße im straßenbaubeitragsrechtlichen Sinne

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Straßenausbaubeitrag - Zum Begriff einer Innerortsstraße im straßenbaubeitragsrechtlichen Sinne

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2009 - 1 M 117/08

    Abrechnungsfähige "Anlage" im Straßenbaubeitragsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Ausgangspunkt für die Beurteilung der Ausdehnung der Anlage ist der erschließungsbeitragsrechtliche Anlagenbegriff (vgl. zuletzt Beschl. des Senats vom 10.02.2009 - 1 M 117/08 -, juris, Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.02.2009 - 1 M 117/08 -, juris, Rn. 26 f.) ist eine rechtliche Korrektur des Ergebnisses der Anlagenbestimmung bei natürlicher Betrachtungsweise erforderlich, wenn Hauptzug und Sackgasse wegen unterschiedlicher Verkehrsfunktionen differenzierte Gemeindeanteile zuzuordnen sind.

  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 6 B 01.119

    Erschließungsbeitrag, Anbaustraße, Stichstraße, selbständige Stichstraße,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Gerade der Breite einer Sackgasse kommt für die Frage ihrer Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit Bedeutung zu, weil Zufahrten, die hinterliegende Grundstücke an die Erschließungsanlage anbinden, typischerweise - wie hier - nicht breiter sind als die eigentliche Anbaustraße, die regelmäßig den durchgehenden Verkehr aufzunehmen hat (vgl. BayVGH, Urt. v. 31.08.2006 - 6 B 01.119 -, juris, Rn. 17).
  • VG Koblenz, 03.04.2006 - 4 K 1095/05

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrags-Vorausleistungen für ein

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    In der Rechtsprechung sind zur Selbständigkeit einer Sackgasse führende Fälle einer "Bebauungsmassierung" neben dem o.g. Fall zwei- bis dreigeschossiger Gebäude in geschlossener Bauweise angenommen worden bei Errichtung von jeweils 8 m breiten Reihenhäusern an beiden Seiten einer etwa 80 m tiefen Sackgasse (siehe auch hierzu BVerwGE 99, 26), oder etwa einer fast die gesamte Länge des Straßenteilstücks einnehmenden vierstöckigen Bebauung mit einem Studentenwohnheim (VG Koblenz, Urt. v. 03.04.2006 - 4 K 1095/05.Ko -, juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00

    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Werden im allgemeinen Wohngebiet auf der überwiegenden Länge einer solchen Stichstraße etwa zu beiden Seiten zwei- bis dreigeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise errichtet und dient die Straße zusätzlich der Erschließung einer an ihrem Wendehammer anschließenden drei- bis viergeschossigen Bebauung, so muss sie wegen dieser "Bebauungsmassierung" als selbständig angesehen werden (BVerwG, Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 30.93 -, BVerwGE 99, 23, 26 m.w.N.; Urt. v. 26.09.2001 - 11 C 16.00 -, NVwZ 2002, 607).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2007 - 1 M 40/07

    Straßenbaubeitrag: Einstufung einer Straße als Anliegerstraße

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Der Senat hat bereits entschieden (s. Beschl. v. 09.07.2007 - 1 M 40/07 -, juris, Rn. 15), dass eine Straße, die mit einer weniger als fünf Meter breiten Fahrbahn ausgestattet ist, nicht den an eine Innerortsstraße zu stellenden Anforderungen genügen kann und vielmehr im Gegenteil ein Merkmal erfüllt, das typischerweise bei Anliegerstraßen anzutreffen ist (so auch OVG Lüneburg, 11.11.1986 - 9 A 25/86 -, KStZ 1987, 136 f. und die bisherige Rechtsprechung des Senates, vgl. Beschl. vom 07.07.2003 - 1 M 67/03 -).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Werden im allgemeinen Wohngebiet auf der überwiegenden Länge einer solchen Stichstraße etwa zu beiden Seiten zwei- bis dreigeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise errichtet und dient die Straße zusätzlich der Erschließung einer an ihrem Wendehammer anschließenden drei- bis viergeschossigen Bebauung, so muss sie wegen dieser "Bebauungsmassierung" als selbständig angesehen werden (BVerwG, Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 30.93 -, BVerwGE 99, 23, 26 m.w.N.; Urt. v. 26.09.2001 - 11 C 16.00 -, NVwZ 2002, 607).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.11.1986 - 9 A 25/86
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Der Senat hat bereits entschieden (s. Beschl. v. 09.07.2007 - 1 M 40/07 -, juris, Rn. 15), dass eine Straße, die mit einer weniger als fünf Meter breiten Fahrbahn ausgestattet ist, nicht den an eine Innerortsstraße zu stellenden Anforderungen genügen kann und vielmehr im Gegenteil ein Merkmal erfüllt, das typischerweise bei Anliegerstraßen anzutreffen ist (so auch OVG Lüneburg, 11.11.1986 - 9 A 25/86 -, KStZ 1987, 136 f. und die bisherige Rechtsprechung des Senates, vgl. Beschl. vom 07.07.2003 - 1 M 67/03 -).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08
    Die Gründe der Anfechtung sind im Einzelnen angeführt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. vom 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise aus der Sicht eines objektiven Betrachters (OVG Greifswald, Urt. v. 13.12.2011- 1 L 170/08 -, juris) stellt sich diese Anlage als "gesamte Verkehrsanlage" dar, sodass es keiner Abschnittsbildung bedurfte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2014 - 1 L 274/11

    Straßenausbaubeiträge für Seegrundstücke

    Zwar ist für die Fallgruppe der Stichstraße (Sackgasse) in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse in der Regel nur als selbstständig zu qualifizieren ist, wenn sie entweder länger als 100 Meter ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtswinklig abknickt oder sich verzweigt (OVG Greifswald, Urt. v. 13.12.2011 - 1 L 170/08 -, juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Mit einer Breite von 5, 50 m ist die Wallstraße nur auf der Strecke Am Holstentor bis zur Einfahrt zum Parkdeck für Begegnungsverkehr ausgelegt; im Übrigen ist ein Begegnungsverkehr bei einer Breite von 4, 50 m bzw. nur 3, 50 m jedenfalls für anliefernde Lkw nur bei verlangsamter Geschwindigkeit und mit Ausweichmanövern möglich (vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 13.12.2011 - 1 L 170/08 - NordÖR 2012, 212 (Leitsatz), in juris Rn. 24; Habermann a.a.O., Rn. 333).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2012 - 1 L 50/09

    Ausbaubeiträge; Kategorisierung einer Straße als Anlieger- bzw. Innerortsstraße

    Eine solch geringe Fahrbahnbreite ist zwar in der Rechtsprechung des Senates als Kriterium angesehen worden, das gegen die Annahme einer Innerortsstraße spricht (Beschl. v. 09.07.2007, a.a.O.; Beschl. v. 13.12.2011 - 1 L 170/08 -, NordÖR 2012, 212).
  • VG Greifswald, 17.05.2018 - 3 A 630/15

    Ausbaubeitrag für Stichweg

    Hinzu kommt, dass er eine Breite von knapp 6 m aufweist und damit etwa ebenso breit ist, wie der S.weg (zum Kriterium der Fahrbahnbreite vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 13.12.2011 - 1 L 170/08 -, juris Rn. 20).
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   VG Trier, 13.03.2008 - 1 L 170/08   

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VG Trier, Entscheidung vom 13. März 2008 - 1 L 170/08 (https://dejure.org/2008,48338)
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