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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13 (https://dejure.org/2015,20861)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.07.2015 - 1 L 28/13 (https://dejure.org/2015,20861)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 1 L 28/13 (https://dejure.org/2015,20861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kurbeitrag - und seine Kalkulation

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11

    Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13
    Die Ungültigkeit einer Abgabensatzung ist dann anzunehmen, wenn in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird oder wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 32; Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02 -, juris Rn. 63, 142 m.w.N.).

    Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass die Gemeindevertretung nachvollziehbare Erwägungen zur Höhe des Eigenanteils anstellt und diese dokumentiert (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris, Rn. 38).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13
    Die Ungültigkeit einer Abgabensatzung ist dann anzunehmen, wenn in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird oder wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 32; Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02 -, juris Rn. 63, 142 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2018 - 1 LZ 238/17

    Inobhutnahme gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB 8; Nachrangigkeit gegenüber

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16

    Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12

    Grenzfeststellung bei Zweifeln an den Katasternachweisen; Anforderungen an die

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2016 - 1 L 410/15

    Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12

    Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 1 L 105/12

    Bestandsschutz eines Badesteges in einem Nationalpark

    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18

    Weitere Erhebungen von Ausbaubeiträgen - Erstmalige Entstehung einer Vorteilslage

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 278/18

    Gültigkeit der Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe des Ostseebades Zinnowitz vom

    Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass die Gemeindevertretung nachvollziehbare Erwägungen zur Höhe des Eigenanteils anstellt und diese dokumentiert (siehe nur OEufach0000000005, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 38 m.w.N.; OEufach0000000005, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 20; OEufach0000000005, Beschl. v. 05.02.2018 - 1 L 89/14 -, juris Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16

    Bestandsschutz von baulichen Anlagen in einem Nationalpark

    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2018 - 1 L 89/14

    (Entstehung von Säumniszuschlägen mit Festsetzung der Jahreskurabgabe;

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