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   VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04   

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VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04 (https://dejure.org/2005,6384)
VG Köln, Entscheidung vom 18.05.2005 - 1 L 3263/04 (https://dejure.org/2005,6384)
VG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 (https://dejure.org/2005,6384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04

    Entgelte für Zusammenschaltung II

    Auszug aus VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    a) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) anzuordnen und.

    gemäß § 123 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) ein Entgelt i.H.v. 0,7944 EUR (netto) je angefangene 10 kbit/s, monatlich auf Basis der Preisformel gem. Preisliste ermittelt, für die Nutzung der T-DSL-ZISP-basic-Anschlüsse für den Zeitraum vom 01.10.2004 bis 31.10.2005 zu genehmigen, 4. hilfsweise zu 2.:.

    gemäß § 123 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG die Antragsgegnerin zu verpflichten, ein Entgelt i.H.v. 0,7944 EUR (netto) je angefangene 10 kbit/s, monatlich auf der Preisformel gem. Preisliste ermittelt, vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) für den Zeitraum vom 01.10.2004 bis 31.10.2005 zu genehmigen, 6. hilfsweise zu 1.:.

    die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) gegen die Nebenbestimmung in Ziffer 6.1 des Tenors des streitgegenständlichen Beschlusses anzuordnen, hat keinen Erfolg.

    Die Kammer legt das im Verfahren 1 K 7668/04 von der Antragstellerin verfolgte Klagebegehren angesichts der Begründung des vorliegenden Eilantrages gemäß § 88 VwGO zugunsten der Antragstellerin dahingehend aus, dass diese in erster Linie die fehlende Genehmigungspflichtigkeit des Entgeltes für die Nutzung des T- DSL-ZISP-basic-Anschlusses im Wege einer - nach der Rechtsprechung der Kammer grundsätzlich zulässigen - kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage geltend machen will.

    Hiervon ausgehend ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 7668/04 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. September 2004 statthaft.

    Die Antragstellerin hat kein Rechtsschutzinteresse für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 7668/04 gegen Ziff 6.1 des streitgegenständlichen Bescheides, mit der ihr auferlegt worden ist, bis zum 30.11.2004 nachzuweisen, dass sie ihre Verträge über die Leistungen T- OnlineConnect (OC) und ISP-Gate mit Wirkung ab dem 1.12.2004 in der Art geändert hat, dass der jeweilige Kunde für die Nutzung des Konzentratornetzes ein das hier genehmigte Entgelt nicht unterschreitendes Entgelt zu zahlen hat.

  • VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05

    Entgelte für Zusammenschaltung I

    Auszug aus VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    vgl. dazu die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -, vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und vom 11. April 2005 - 1 L 277/05 -.

    vgl. hierzu auch Beschluss der Kammer vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.

    Offengelassen im Beschluss der Kammer vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.

  • VG Köln, 11.04.2005 - 1 L 277/05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Weitergeltung der

    Auszug aus VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    vgl. dazu die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -, vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und vom 11. April 2005 - 1 L 277/05 -.

    Ist die Zugangsverpflichtung nach § 21 TKG vorliegend mithin durch die oben genannten Zusammenschaltungsanordnungen ersetzt, so bedarf es - anders als in Fällen, in denen es an einer Zusammenschaltungsverpflichtung nach altem Recht fehlt, vgl. insoweit Beschluss der Kammer vom 11. April 2005 - 1 L 277/05 -, im Rahmen einer Entscheidung nach § 30 Abs. 1 TKG auch keiner Prüfung der übrigen in § 21 TKG genannten Voraussetzungen für eine Zugangsverpflichtung (z.B. der Prüfung nach § 21 Abs. 1 S. 2 TKG, ob die Zugangsverpflichtung gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Regulierungszielen nach § 2 Abs. 2 TKG steht, und der Prüfung der weiteren in § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 7 TKG aufgeführten Gesichtspunkte) und auch nicht der in § 21 Abs. 1 TKG ("kann") vorgesehenen Ermessensausübung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01

    Wirksamkeitsvoraussetzungen von telekommunikationsrechtlichen

    Auszug aus VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    Hieraus ergibt sich, dass nur die im Beschlusskammerverfahren bis zur Entscheidung der RegTP vorgelegten Kostennachweise Berücksichtigung finden können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 - und ständige Rechtsprechung der Kammer, zuletzt Urteil vom 17. Februar 2005 - 1 K 8312/01 -, wie sich nunmehr auch aus § 33 Abs. 5 S. 1 TKG ergibt.
  • VG Köln, 17.02.2005 - 1 K 8312/01
    Auszug aus VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    Hieraus ergibt sich, dass nur die im Beschlusskammerverfahren bis zur Entscheidung der RegTP vorgelegten Kostennachweise Berücksichtigung finden können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 - und ständige Rechtsprechung der Kammer, zuletzt Urteil vom 17. Februar 2005 - 1 K 8312/01 -, wie sich nunmehr auch aus § 33 Abs. 5 S. 1 TKG ergibt.
  • VG Köln, 06.09.2004 - 1 L 1832/04

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse

    Auszug aus VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    vgl. dazu die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -, vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und vom 11. April 2005 - 1 L 277/05 -.
  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Denn die erkennende Kammer hat in ihrem entsprechenden Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04- nichts zur Berechtigung des Prognosewerts von 55 kbit/s gesagt, sondern lediglich ausgeführt, es sei offen, ob mit der Klägerin von einer durchschnittlichen Breite von nur 36 kbit/s ausgegangen werden könne.
  • VG Köln, 19.12.2005 - 1 L 1586/05

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs gegenüber der Regulierungsbehörde

    Die Kammer legt die Bestimmung jedoch - entgegen ihrer Entscheidung vom 18.05.2005 im Verfahren 1 L 3263/04, an der sie nicht weiter festhält - einschränkend dahingehend aus, dass keine Anordnung einer Zahlung durch das Gericht selbst erfolgen darf, sondern lediglich eine Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren Entgeltgenehmigung in Betracht kommt.

    vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 18.05.2005 - 1 L 3263/04 -.

  • VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

    Zwar wurde die in der Begründung dieses Bescheides festgestellte marktbeherrschende Stellung der Beigeladenen nach § 150 Abs. 1 Satz 2 TKG (2004) übergeleitet, und zwar über den Zeitpunkt der Geltung der Entgeltgenehmigung (31. März 2005) hinaus, vgl.: VG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2005 -1 L 3263/04- .
  • VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren

    Denn die erkennende Kammer hat in ihrem entsprechenden Beschluss vom 18.05.2005 -1 L 3263/04- (Abdruck S. 9/10) nichts zur Berechtigung des Prognosewerts 55 kbit/s gesagt, sondern nur ausgeführt, es sei offen, ob mit der Antragstellerin von einer durchschnittlichen Breite von nur 36 kbit/s ausgegangen werden könne.
  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 259/08

    Genehmigung eines Terminierungsentgelts für die Anrufzustellung im Mobilfunk;

    vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -.
  • VG Köln, 26.10.2009 - 1 L 961/09

    Anerkennung eines Aufschlags für sog. Netzwerkexternalitäten i.R.d. Ermittlung

    Von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist nur dann auszugehen, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines derartigen Anspruchs spricht als für das Nichtbestehen des Anspruchs, vgl. Groebel/Seifert, in: Berliner Kommentar zum TKG, Rn. 83 zu § 35; Höffler, in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG-Kommentar, Rn. 39 und 42 zu § 35; Schuster/Ruhle, in: Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 79 zu § 35; Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -, CR 2005, 575, vom 23. April 2007 - 1 L 1997/06 -, juris, und vom 07. Oktober 2009 - 1 L 967/09.
  • VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09

    Genehmigung eines höheren Entgelts für Telekommunikationsdienstleistungen;

    Von einem Überwiegen kann nur dann die Rede sein, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines derartigen Anspruchs spricht als für das Nichtbestehen, vgl. Groebel/Seifert, in: Berliner Kommentar zum TKG, Rn. 83 zu § 35; Höffler, in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG-Kommentar, Rn. 39 und 42 zu § 35; Schuster/Ruhle in: Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 79 zu § 35; Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -, CR 2005, 575, vom 23. April 2007 - 1 L 1997/06 -, juris, und vom 23. Juli 2008 - 21 L 202/08-.
  • VG Köln, 21.08.2007 - 1 L 911/07

    Genehmigung eines höheren monatlichen Entgeltes für die Überlassung eines Zugangs

    vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -.
  • VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04

    Rechtmäßigkeit der Versehung einer telekommunikationsrechtlichen

    - so die Regulierungsbehörde in ständiger Praxis; VG Köln, Beschluss v. 18.05.2005 - 1 L 3263/04 -.
  • VG Köln, 20.12.2006 - 21 L 1413/06

    Anspruch auf Genehmigung einer Erhöhung der Entgelte für

    Siehe zum Verfahren nach § 123 VwGO VG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 - ; Beschluss vom 4. April 2006 -1 L 2056/05 - .
  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 277/08

    Genehmigungserteilung für die Erhebung von Verbindungsentgelte für die

  • VG Köln, 23.04.2007 - 1 L 1997/06
  • VG Köln, 08.08.2007 - 1 L 289/07

    Anspruch eines Telekommunikationsanbieters auf Genehmigung höherer

  • VG Köln, 20.06.2007 - 21 L 170/07

    Zulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Zahlung eines beantragten höheren

  • VG Köln, 18.06.2007 - 21 L 1845/06
  • VG Köln, 17.12.2007 - 21 L 1425/07

    Anordnung einer Zahlung nach § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG)

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