Rechtsprechung
VG Aachen, 23.03.2011 - 1 L 46/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamter; Dienstaufsicht; Politisch; Mäßigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beamter; Dienstaufsicht; Politisch; Mäßigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des Dienstherrn zur besonderen Aufsicht über die außerdienstliche politische Tätigkeit eines Beamten in einem bestimmten Verein; Anforderungen an die Darlegung von Mobbingvorwürfen gegenüber dem Vorgesetzten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Ein Polizist, der Kreisvorsitzender von Pro NRW ist, muss sich eine besonders enge Dienstaufsicht durch den Polizeipräsidenten gefallen lassen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Besonders enge Dienstaufsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Polizist mit rechtem Gedankengut und die Dienstaufsicht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Düsseldorf, 15.02.2011 - 22 K 404/09
Klage von "pro NRW" abgewiesen
Auszug aus VG Aachen, 23.03.2011 - 1 L 46/11
Es ist unbestritten, dass die Bewegung "Pro NRW" vom Verfassungsschutz beobachtet wird und das VG Düsseldorf diese Praxis für rechtmäßig hält, vgl. Urteil des VG Düsseldorf vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.
- VG Aachen, 15.03.2012 - 1 K 190/11
Ein Polizist, der Pro-NRW-Funktionär ist, muss sich eine besonders enge …
Die Kammer hat dieses Begehren mit Beschluss vom 23. März 2011 (1 L 46/11) abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und der Gerichtsakte 1 L 46/11, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
Schon in dem Eilverfahren 1 L 46/11 hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 23. März 2011 ausgeführt, dass die Dienstaufsicht das klassische Instrument der Personalführung in einem beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis ist; sie wird ergänzt durch die Fürsorgepflicht, die der Dienstherr dem Beamten angedeihen lassen muss.
- VGH Bayern, 29.03.2019 - 3 ZB 16.1749
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing-Fällen
Auch der vom Verwaltungsgericht angeführte vorläufige Rechtsschutz auf Einhaltung der Fürsorgepflicht bzw. auf Unterlassung von vom Kläger mehrfach als ehrverletzend bezeichneten Mobbinghandlungen wäre in Betracht gekommen (vgl. VG Aachen, B.v. 23.3.2011 - 1 L 46/11 - juris; LAG BW, U.v. 27.7.2001 - 5 Sa 72/01).