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OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 1 M 10.08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen; …
Dies schließt es aus, der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -).Diese besonderen Gründe müssen sich aus der Art, der Häufigkeit und dem Tathergang der Verkehrsverstöße ergeben und in spezifischer Weise Bedeutung für die Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr haben (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - juris; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, - OVG 1 M 10.08 - juris).
Danach lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähige Aussagen zu der Frage aufstellen, unter welchen Umständen Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinreichend sichere Rückschlüsse auf die innere Haltung des Fahrerlaubnisinhabers auch gegenüber anderen Verkehrsvorschriften zulassen und damit Eignungsmängel oder jedenfalls Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris m.w.N).
Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen ist, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -a.a.O., ähnlich Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - a.a.O.).
- VG Köln, 30.06.2016 - 23 K 2122/16
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer begangener …
vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - und VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 10 S 705/14 - und vom 22. November 2014 - 10 S 1883/14 -. - VG Saarlouis, 16.12.2011 - 10 K 487/11
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hartnäckiger Missachtung von …
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, OVG 1 M 10.08, zitiert nach Juris. - VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
Entziehung der Fahrerlaubnis
Nur ausnahmsweise schließen auch geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere (im Punktesystem ohnehin nicht berücksichtigte) Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - VII C 57.75 - juris Rn. 34ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - juris Rn. 9 ff. und Beschl. v. 05. März 2012 - OVG 1 S 19.12 - Beschlussabdruck S. 2;… VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11- juris Rn. 34 ff.).Daraus wird deutlich, dass im Einzelfall auch eine geringere Zahl geringfügiger Verstöße über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum genügen kann, um die Eignung nach § 3 Abs. 1 StVG als fehlend oder jedenfalls als klärungsbedürftig anzusehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - juris Rn. 10).
- VG Cottbus, 21.10.2019 - 1 L 496/19
Entziehung der Fahrerlaubnis
So kann etwa eine auf § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVG gestützte Anordnung bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten - insbesondere bei den im Punktesystem ohnehin nicht berücksichtigten Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs - gerechtfertigt sein, wenn sich aus deren Häufigkeit ergibt, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind, einzuhalten (…vgl. etwa Beschl. d. Kammer v. 22. Oktober 2014 - VG 1 L 330/14 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N. [57 Parkverstöße in 19 Monaten mit steigender Tendenz] und nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09. Januar 2015 - OVG 1 S 103.14 -, n. v., Beschlussabdruck [BA] S. 3 ff.; vgl. dazu auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 -, juris Rn. 10).