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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 1 N 58.11   

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https://dejure.org/2011,22331
OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 1 N 58.11 (https://dejure.org/2011,22331)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2011 - 1 N 58.11 (https://dejure.org/2011,22331)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 1 N 58.11 (https://dejure.org/2011,22331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31a StVZO
    Fahrtenbuchauflage; falsche und widersprüchliche Angaben zum Fahrzeugführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Kriterien zur hinreichenden Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2
    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Kriterien zur hinreichenden Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 1 N 58.11
    Dieses Darlegungserfordernis dient dazu, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der jeweils geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, 1176 [1177]; ferner Senatsbeschluss vom 21. Februar 2006 - OVG 1 N 90.05 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 1 N 58.11
    Das vom Kläger zitierte Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 12 LA 442.03 - DAR 2004, 607) hat nur festgestellt, dass es bereits an einer hinreichenden Mitwirkung fehlt, wenn keine Angaben gemacht werden, sich aber nicht dazu verhalten, welcher Qualität diese Angaben sein müssen.
  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Es liegt auf der Hand und bedarf keiner eingehenden Erörterung, dass ein Fahrzeughalter seinen Mitwirkungspflichten bei der Fahrerermittlung nach einem begangenen Verkehrsverstoß nicht genügt, wenn er falsche Angaben tätig oder gar eine Person als Fahrer angibt, die nicht existent ist (vgl. hierzu u.a. auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 28.7.2011 - OVG 1 N 58.11 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 11.10.2007 - 8 B 1042/07 -, juris).
  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15

    Fahrtenbuchauflage

    Nach alledem rechtfertigen vorliegenden Lichtbilder nicht den Schluss, dass der Antragsteller falsche oder widersprüchliche Angaben gemacht hat (vgl. OVG BB, B. v. 28.07.2011 - OVG 1 N 58.11 -).
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