Rechtsprechung
LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Das Anwaltsschreiben, eine nicht vollzogene einstweilige Verfügung zurück zu ziehen, löst Geschäftsgebühr aus
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtsanwaltskosten für Aufforderung, auf Rechte aus einstweiliger Verfügung zu verzichten
- stroemer.de
Reiseveranstalterforum
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81
Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung - …
Auszug aus LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann mit einer auf Zahlung gerichteten Forderung nicht gegen einen Befreiungsanspruch aufgerechnet werden (vgl. BGH NJW 1983, 2438; NJW 1999, 1182).In dem Hinweis auf die Aufrechnung ist auch die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB zu erblicken (vgl. BGH NJW 1983, 2438).
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
Gegenabmahnung
Auszug aus LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08
Ist die Gegenabmahnung geboten, steht dem Abmahnenden ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu (vgl. BGH GRUR 2004, 790, 792;… Baumbach in Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 26. Auflage 2008, § 12 Rn 1.75). - BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners; …
Auszug aus LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann mit einer auf Zahlung gerichteten Forderung nicht gegen einen Befreiungsanspruch aufgerechnet werden (vgl. BGH NJW 1983, 2438; NJW 1999, 1182).