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   LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32354
LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08 (https://dejure.org/2008,32354)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19.08.2008 - 1 O 127/08 (https://dejure.org/2008,32354)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19. August 2008 - 1 O 127/08 (https://dejure.org/2008,32354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Anwaltsschreiben, eine nicht vollzogene einstweilige Verfügung zurück zu ziehen, löst Geschäftsgebühr aus

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtsanwaltskosten für Aufforderung, auf Rechte aus einstweiliger Verfügung zu verzichten

  • stroemer.de

    Reiseveranstalterforum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81

    Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung -

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann mit einer auf Zahlung gerichteten Forderung nicht gegen einen Befreiungsanspruch aufgerechnet werden (vgl. BGH NJW 1983, 2438; NJW 1999, 1182).

    In dem Hinweis auf die Aufrechnung ist auch die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB zu erblicken (vgl. BGH NJW 1983, 2438).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08
    Ist die Gegenabmahnung geboten, steht dem Abmahnenden ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu (vgl. BGH GRUR 2004, 790, 792; Baumbach in Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 26. Auflage 2008, § 12 Rn 1.75).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.08.2008 - 1 O 127/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann mit einer auf Zahlung gerichteten Forderung nicht gegen einen Befreiungsanspruch aufgerechnet werden (vgl. BGH NJW 1983, 2438; NJW 1999, 1182).
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