Rechtsprechung
LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundstücksnachbarn, Zaun, Rückbau, maßgebliches Bodenniveau, Schutzzweck § 6 Abs. 10 Nr. 1 BauO NRW, tieferliegendes Nachbargrundstück, Grenzabstandsflächen, Grundstücksgrenze, Benachbartes Grundstück, Geländeniveau
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Messung der zulässigen Höhe von 2 Metern eines Zauns vom niederen Geländeniveau des Nachbargrundstücks
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beeinträchtigung eines Nachbarn durch einen Zaun
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
- OLG Düsseldorf - 9 U 14/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 7 A 2569/88
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage i.R.d. Einhaltung des …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
Bodenveränderungen, die für die Baumaßnahme selbst durchgeführt worden sind, sind außer Betracht zu lassen (OVG NRW, Urteil vom 13.11.1991 - 7 A 2569/88-, juris). - BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
Zu einer Leistung, die nicht möglich ist, darf niemand verurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13 -, juris). - BGH, 02.06.2017 - V ZR 230/16
Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
Dies führt dazu, dass zu der zulässigen Höhe die Differenz zwischen dem tiefer gelegenen Geländeniveau und des höher gelegenen Geländes hinzuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 230/16 -, juris).
- VG Gelsenkirchen, 16.08.2012 - 5 L 653/12
Interessenabwägung als Prüfungsmaßstab bzgl. Einhaltens von erforderlichen …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
Eine einheitliche Aufschüttung, die teilweise höher als 1 m über der vorhandenen Grundstücksgrenze liegt, löst Abstandsflächen aus (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.08.2012 - 5 L 653/12-, juris). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann (BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06- , zit. n. Juris). - BayObLG, 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
Einhaltung von Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO
Auszug aus LG Wuppertal, 09.01.2018 - 1 O 215/14
Wird das Schutzgesetz verletzt, kann die Beseitigung der Störung gemäß § 1004 BGB analog verlangt werden (Bayrisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 5Z RR 570/99-, zit. n. Juris).
- OLG Naumburg, 21.09.2022 - 12 U 60/22
Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt: Anforderungen an eine Grundstückseinfriedung
Dem Interesse der Kläger, dass ihrem Grundstück durch den Zaun keine Luft oder Licht entzogen wird, ist wegen des Höhenunterschiedes mehr Gewicht beizumessen als dem Interesse des Beklagten an der Einzäunung seines Grundstückes (so auch LG Wuppertal, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 O 215/14 -, zitiert nach juris, Rn 52).