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   LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05   

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https://dejure.org/2007,5078
LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05 (https://dejure.org/2007,5078)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.06.2007 - 1 O 552/05 (https://dejure.org/2007,5078)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 1 O 552/05 (https://dejure.org/2007,5078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 14.06.2007)

    Bund haftet für Niedergang der T-Aktie an US-Börse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 57, 62
    Übernahme der Prospekthaftung durch die Telekom bei ihrem dritten Börsengang als verbotene Einlagenrückgewähr an den Bund

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1267
  • NZI 2008, 42
  • WM 2007, 1695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05
    Vielmehr ist Sinn und Zweck der Entscheidung des BGH, bei einer kapitalmarktbezogenen sittenwidrigen Beeinträchtigung der Willensfreiheit des Anlegers durch das Leitungsorgan der Gesellschaft, dieser wegen des aktienrechtlichen Vermögensbindungsgrundsatzes keinen Haftungsvorteil zukommen zu lassen (BGH ZIP 2005, 1270, 1273).

    So hat er dann auch betont, dass das Konkurrenzverhältnis zwischen kapitalmarkrechtlicher (Prospekt-)Haftung und dem aktienrechtlichen Grundsatz der Vermögensbindung aus § 57 AktG nicht Gegenstand seiner Überlegungen sei, sondern hinsichtlich der von ihm zu lösenden Problemstellung dahinstehen könne (BGH ZIP 2005, 1270, 1272 f.).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05
    Dies wird zusätzlich dadurch bestätigt, dass die Beklagte zu 1) selbst in einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Verfahren (BFH DStR 2005, 639 ff.) ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der mit der Gewährung der Bonusaktien einhergehenden Vorteil unmittelbar den Mitaktionären der Beklagten zugewendet worden sei und gerade nicht der Klägerin zugute komme.
  • BGH, 13.11.1995 - II ZR 113/94

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05
    Letzteres ist nur dann zu bejahen, wenn das Rechtsgeschäft unter sonst gleichen Umständen zu den gleichen Bedingungen auch mit einem Nichtaktionär abgeschlossen worden wäre, also betrieblich veranlasst war (BGH NJW 1996, 589, 590 zur GmbH).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05
    Für diese ist allgemein anerkannt, dass sie wegen der mit ihr einhergehenden Stärkung des Kredits des Aktionärs, diesem - möglicherweise unter Verstoß gegen § 57 AktG - zum Vorteil gereicht (vgl. BGH AG 1981, 227; OLG München AG 1980, 272, 273; OLG Düsseldorf AG 1980, 273, 274).
  • LG Detmold, 24.06.2008 - 1 O 558/05

    Arzthaftung; angeblich fehlerhafte Behandlung unter der Geburt;

    Auszug aus LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05
    Die ursprünglich getrennten Verfahren der Klägerin gegen die Beklagte zu 1) (1 O 552/05) sowie der Klägerin gegen die Beklagte zu 2) (1 O 558/05) wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Das Landgericht (LG Bonn, ZIP 2007, 1267) hat die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und in den Gründen ausgeführt, der Anspruch sei der Höhe nach beschränkt auf den Wert der Übernahme der Prospekthaftung als solcher, und damit auf den Betrag, den die Klägerin hätte aufwenden müssen, wenn ein Dritter die Prospektverantwortung übernommen hätte.
  • OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07

    Prospekthaftung; Umplatzierung von Aktien

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 1.6.2007 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 552/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Bonn vom 1.6.2007 (1 O 552/05) abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

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