Rechtsprechung
OLG Jena, 09.02.2021 - 1 OLG 121 Ss 116/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Privatparkplatz, öffentlicher Verkehrsraum
- IWW
- strafrechtsiegen.de
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort- Beschilderung als Privatparkplatz
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unerlaubtes Entfernen - Wann ist der Privatparkplatz öffentlicher Verkehrsraum?
- beck-blog (Kurzinformation)
Privatparkplatz und Zuweg: Öffentlicher Straßenverkehr
Sonstiges
- etl-rechtsanwaelte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08
Straßenverkehr; öffentlicher; Öffentlichkeit; Begriff
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2021 - 1 OLG 121 Ss 116/20
Öffentlich ist ein Verkehrsraum dann, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 04.03.2008, Az. 2 Ss 33/08, m. w. N., bei juris). - OLG Düsseldorf, 13.11.1987 - 2 Ss 413/87
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2021 - 1 OLG 121 Ss 116/20
Auf einer Grundstückseinfahrt oder privaten Zuwegung, wie sie das Urteil benennt, soll sich die Tat nicht ereignet haben; im Übrigen ist eine Zugehörigkeit dieser Liegenschaften zum öffentlichen Verkehrsraum auch nicht schlechthin zu bejahen, sondern nur dann, wenn sie einem unbestimmten Personenkreis zur Nutzung offenstehen (…vgl. Fischer, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.11.1987, Az. 2 Ss 413/87, beck-online). - OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03
Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2021 - 1 OLG 121 Ss 116/20
"Nicht-öffentlich" im straßenverkehrsrechtlichen Sinne sind demgegenüber Verkehrsflächen, die erkennbar nur für bestimmte oder jedenfalls individuell bestimmbare und damit nur für solche Benutzer zugelassen sind, die entweder untereinander oder zum Verfügungsberechtigten nur durch persönliche oder sachliche Beziehungen verbunden sind, wie das namentlich auf den Privatparkplatz einer Hausgemeinschaft zutreffen kann, der grundsätzlich nur den jeweiligen Hausbewohnern und ihren (diesen meist persönlich bekannten) Besuchern, nicht aber dritten Personen offen steht (…vgl. Leipziger Kommentar/Hanack, StGB, 12. Aufl., § 142 Rdnr. 16;… OLG Hamm, a.a.O.; OLG Rostock, Urt. v. 28.11.2003, Az. 1 Ss 131/03 179/03, bei juris).