Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.10.2023 - III-1 ORBs 273/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34786
OLG Köln, 12.10.2023 - III-1 ORBs 273/23 (https://dejure.org/2023,34786)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.2023 - III-1 ORBs 273/23 (https://dejure.org/2023,34786)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - III-1 ORBs 273/23 (https://dejure.org/2023,34786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,34786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
    Kennt der Täter hingegen die höchst zulässige Geschwindigkeit im konkreten Fall nicht und geht er von einer unbeschränkten Geschwindigkeit aus oder von einer höheren zulässigen Geschwindigkeit, welche die Differenz der festgestellten und der vermeintlichen Höchstgeschwindigkeit gering erscheinen lässt, so kann ggf. nur fahrlässiges Handeln in Betracht kommen (OLG Bamberg DAR 2014, 38 [40] m. N.).
  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
    Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Tatgericht freilich davon aus, dass eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein wesentliches Indiz für (bedingt) vorsätzliches Handeln bilden kann (SenE v. 13.09.2016 - III-1 RBs 268/16 - SenE v. 07.06.2017 - III-1 RBs 143/17 - OLG Hamm DAR 2005, 407 [408] = VRS 108, 447 [449]; KG DAR 2004, 594 = VRS 107, 213; OLG Rostock VRS 108, 376).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
    Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Tatgericht freilich davon aus, dass eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein wesentliches Indiz für (bedingt) vorsätzliches Handeln bilden kann (SenE v. 13.09.2016 - III-1 RBs 268/16 - SenE v. 07.06.2017 - III-1 RBs 143/17 - OLG Hamm DAR 2005, 407 [408] = VRS 108, 447 [449]; KG DAR 2004, 594 = VRS 107, 213; OLG Rostock VRS 108, 376).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07

    Messprotokoll; Verlesung; Urkundenbeweis; Geldbuße; hohe; wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
    Das Bewusstsein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, setzt indessen grundsätzlich voraus, dass der Betroffene die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung wahrgenommen hatte (SenE v. 22.02.2007 - 82 Ss-OWi 13/07 - OLG Hamm zfs 2008, 408 [409]; Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 3 StVO Rz. 56).
  • OLG Rostock, 28.01.2005 - 2 Ss OWi 428/04

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
    Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Tatgericht freilich davon aus, dass eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein wesentliches Indiz für (bedingt) vorsätzliches Handeln bilden kann (SenE v. 13.09.2016 - III-1 RBs 268/16 - SenE v. 07.06.2017 - III-1 RBs 143/17 - OLG Hamm DAR 2005, 407 [408] = VRS 108, 447 [449]; KG DAR 2004, 594 = VRS 107, 213; OLG Rostock VRS 108, 376).
  • BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23
    Ein solcher Irrtum berührte hier aber die Vorsatzzurechnung nicht: Selbst wenn der Betroffene die für ihn geltende Beschilderung nicht wahrgenommen hätte, hätte er (erkanntermaßen) die höchstzulässige Geschwindigkeit immer noch um jedenfalls 61 km/h überschritten (s. auch die Konstellation bei BayObLG NZV 1996, 375: Vorsätzliche Überschreitung der auf Bundesstraßen allgemein geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung bei [möglicherweise] fahrlässiger Überschreitung einer durch Z 274 angeordneten, weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung), was eine so wesentliche Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit bedeutet, dass die Tatrichterin ohne Rechtsfehler von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung ausgehen durfte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht