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BSG, 29.07.1958 - 1 RA 143/57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 7/21 R
Kosten der Unterkunft bei Bezug von Grundsicherung gemäß dem SGB XII Schlüssiges …
Zwar benennt die Revisionsbegründung nicht ausdrücklich eine verletzte Rechtsnorm, jedoch genügt es, wenn sich diese aus dem Inhalt oder dem Zusammenhang der Darlegungen des Revisionsklägers, also aus der Art der Revisionsbegründung ergibt; diese muss erkennen lassen, dass eine bestimmte Rechtsnorm als verletzt angesehen wird und um welche Vorschrift es sich dabei handelt (Bundessozialgericht vom 29.7.1958 - 1 RA 143/57 - BSGE 8, 31 = SozR Nr. 3 zu § 1246 RVO, SozR Nr. 4 zu § 4 FremdRG, juris RdNr 7). - BSG, 11.03.1959 - 1 RA 8/58 ser schließt das Bundessozialgericht (BSG") in ständiger Rechtsprechung, daß in solchen Streitfällen das neue Recht erst vom 7, Januar 1957 an zu berücksichtigen ist (BSGo, Urteil vom 29"7"1958 - 1 RA 143/57 - vg1° auch sseo, Sozialrecht, @ 1293 RVG a"Fo A & Nr, 4)° Im übrigen ist der Begriff der Berufsunfähigkeit, wie er in 5 27 AVG a"F" enthalten ist, durch das AnVNG - jedenfalls soweit er für die Entscheidung dieses Rechtsstreits in Betracht kommt - nicht grundsätzlich geändert worden sodußznlvorliegenden Fall die Anwendung der Vorschrift praktisch.