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   VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11   

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https://dejure.org/2011,6048
VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11 (https://dejure.org/2011,6048)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2011 - 1 S 1250/11 (https://dejure.org/2011,6048)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2011 - 1 S 1250/11 (https://dejure.org/2011,6048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Rechtsextreme dürfen am 1. Mai in Heilbronn demonstrieren Beschwerde der Stadt Heilbronn erfolgslos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Demonstrationen - Rechtsextreme dürfen am 1. Mai auf die Straßen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" - Rechtsextreme Demonstration am 1. Mai in Heilbronn zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 602
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Wird ein solcher Angriff in dem Gebrauch eines Grundrechts (hier: Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gesehen, bedarf es einer sehr sorgfältigen Begründung, da die Grundrechte insgesamt Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind (BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr objektiver Sinn, also der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv haben (BVerfGE 93, 266 ), zutreffend erfasst worden ist (BVerfGE 94, 1 ).

    Der objektive Sinn wird nicht nur vom Wortlaut der Äußerung, sondern insbesondere dann, wenn die betreffende Formulierung - wie hier - ersichtlich ein Anliegen nur in schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 - juris), auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (BVerfGE 93, 266 ).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere Auslegungsvarianten, die nicht zu einer strafrechtlichen Sanktion führen würden, mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden können (BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; st. Rspr.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.04.2002 - 1 S 1050/02 - VBlBW 2002, 383 f.) ist das insoweit einschlägige Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) für die freiheitlich demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend.

    Daneben kommen zusätzliche, d.h. nicht durch den unmittelbar demokratisch legitimierten Gesetzgeber, sondern lediglich durch die Versammlungsbehörde oder die Verwaltungsgerichte im Einzelfall konkretisierte "verfassungsimmanente Grenzen" der Inhalte von Meinungsäußerungen nicht zum Tragen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 30.04.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Im Übrigen scheidet ein Versammlungsverbot aus, solange mildere Mittel nicht ausgeschöpft sind (vgl. BVerfGE 69, 315).

    Eine Heranziehung der Figur des Zweckveranlassers als Begründung für die Störereigenschaft eines Veranstalters kann allenfalls bei Vorliegen besonderer, über die inhaltliche Ausrichtung der Veranstaltung hinausgehender provokativer Begleitumstände in Betracht kommen (BVerfG, Beschluss vom 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06 -, BVerfGE 69, 315).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - auch rechtsextreme Meinungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.02.2010 - 1 BvR 369/04 u.a. - NJW 2010, 2193 m.w.N.).

    Das Strafgesetzbuch stellt nicht schon ausländerfeindliche Äußerungen als solche unter Strafe (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01 - NJW 2001, 2072 und vom 04.02.2010 - 1 BvR 369/04 u.a. - a.a.O.).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr objektiver Sinn, also der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv haben (BVerfGE 93, 266 ), zutreffend erfasst worden ist (BVerfGE 94, 1 ).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere Auslegungsvarianten, die nicht zu einer strafrechtlichen Sanktion führen würden, mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden können (BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; st. Rspr.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635).

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die die Antragsgegnerin auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiiert dargelegt hat, ist das Zeigen dieser Fahne auch nicht gemäß § 130 StGB strafbar (Senatsbeschluss vom 15.06.2005, a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983 f.).

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren (vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24.3.2001, NJW 2001, 2069 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere Auslegungsvarianten, die nicht zu einer strafrechtlichen Sanktion führen würden, mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden können (BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere Auslegungsvarianten, die nicht zu einer strafrechtlichen Sanktion führen würden, mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden können (BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
    Wird ein solcher Angriff in dem Gebrauch eines Grundrechts (hier: Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gesehen, bedarf es einer sehr sorgfältigen Begründung, da die Grundrechte insgesamt Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind (BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

  • BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07

    NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen

  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

  • BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen

  • OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94

    Volksverhetzung, Angriff auf die Menschenwürde, Berücksichtigung aller Umstände,

  • KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01
  • OLG Oldenburg, 27.03.2002 - Ss 52/02
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Ihnen wird das Existenzrecht insgesamt abgesprochen, nicht nur das Recht zum Aufenthalt in Deutschland, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 S 1250/11 -,Rdn. 16, zur Rechtsprechung der Strafgerichte, die bei der Parole "Ausländer raus" von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen, wenn weitere Begleitumstände hinzutreten; zitiert nach juris.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2020 - 11 ME 293/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Bestimmtheit; Demonstration; Denkmal;

    Vielmehr obliegt es grundsätzlich der Versammlungsbehörde, einem möglicherweise mit Gewalttätigkeiten verbundenen Zusammentreffen mit Gegendemonstranten durch eine räumliche Trennung der Versammlungen Rechnung zu tragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.4.2011 - 1 S 1250/11 -, juris, Rn. 23).
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    In der gerichtlichen Praxis findet die geänderte Empfehlung des Streitwertkatalogs 2013 vielfach keine Beachtung, sondern es wird der Auffangwert in voller Höhe von 5.000 Euro angesetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 2020 - 1 S 1541/20 -, juris Rn. 20 und vom 28. April 2011 - 1 S 1250/11 -, juris Rn. 31; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Mai 2020 - 1 B 137/20 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2020 - 3 B 167/20 -, juris Rn. 19 und vom 21. Juni 2019 - 3 B 177/19 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2020 - OVG 11 S 36/20 -, juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2020 - 15 B 606/20 -, juris Rn. 58 und vom 13. September 2019 - 15 B 1251/19 -, juris Rn. 27; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. April 2020 - 3 EN 248/20 -, juris Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2019 - 11 ME 385/19 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Der objektive Sinn einer Äußerung wird jedoch nicht nur vom Wortlaut, sondern insbesondere dann, wenn ein Anliegen eher schlagwortartig bezeichnet wird, auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 S 1250/11 -, juris Rdnr. 14).

    Eine Verbotsverfügung lässt sich daher, soweit die - strafrechtlich irrelevante - Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts befürchtet wird, in verfassungsrechtlich zulässiger Weise nicht auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung i.S.d. § 15 VersG stützen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 211 - 1 S 1250/11 - , Rdnr. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 15 B 1405/18

    Beschränkung der Verfügungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung durch Ergeben

    vgl. zur versammlungsrechtlichen Relevanz des Mitführens schwarz-weiß-roter Fahnen im Übrigen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28. April 2011 - 1 S 1250/11 -, juris Rn. 18; Thür.
  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10

    Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten

    Da die Kriterien der "objektiven Bezweckung", des "zwangsläufigen Sich-Einstellens einer Gefahr" sowie der "natürlichen Einheit" wegen ihrer Unschärfe nicht immer zweifelsfrei bejaht werden können, wird zur Beurteilung der Frage, wer unmittelbarer Verursacher ist, ergänzend auch die Rechts- und Pflichtwidrigkeit eines Verhaltens geprüft und eine Schadens- und Risikozurechnung aufgrund eines Rechtswidrigkeitsurteils vorgenommen, um im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu bestimmen, welche von mehreren ursächlichen Handlungen (ggf. auch) die Gefahrenschwelle überschritten hat und damit die Polizeipflichtigkeit nach sich zieht (vgl. zum ganzen OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.04.2011 - 1 S 1250/11 -, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 02.04.2012 -15 E 756/12 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.02.2013 - 2 K 458/13

    Einstweiliger Rechtsschutz im Versammlungsrecht

    Einem mit Gewalttätigkeiten verbundenen Zusammentreffen verschiedener Gruppen kann die Versammlungsbehörde regelmäßig durch eine räumliche Trennung der beiden Aufzüge hinreichend Rechnung tragen, wobei eine entsprechende versammlungsrechtliche Auflagenverfügung nicht einseitig zu Lasten eines Veranstalters gehen darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2011 - 1 S 1250/11 - NVwZ-RR 2011, 602).
  • VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12

    Mannheim: Zweiter Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen

    Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635 und vom 28.04.2011 - 1 S 1250/11).
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