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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2012 - 1 S 150.11   

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https://dejure.org/2012,61443
OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2012 - 1 S 150.11 (https://dejure.org/2012,61443)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2012 - 1 S 150.11 (https://dejure.org/2012,61443)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 1 S 150.11 (https://dejure.org/2012,61443)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15

    Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)

    Ist dies nicht frei von Zweifeln oder sogar ernstlich zweifelhaft, rechtfertigt dies, den Antragsteller im Ergebnis an der formellen Illegalität seines Tuns festzuhalten und ihm die Fortsetzung der Tätigkeit bzw. deren Duldung insgesamt zu untersagen (so auch OVG Berlin, Beschl. v. 04.07.2012 - OVG 1 S 150.11 -).
  • VG Schleswig, 28.01.2019 - 12 B 38/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung

    Ist dies nicht frei von Zweifeln oder sogar ernstlich zweifelhaft, rechtfertigt dies, den Antragsteller im Ergebnis an der formellen Illegalität seines Tuns festzuhalten und ihm die Fortsetzung der Tätigkeit bzw. deren Duldung insgesamt zu untersagen (OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 20 f. unter Hinweis auf OVG B-Stadt, Beschluss vom 04.07.2012 - OVG 1 S 150.11 - zitiert nach juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - 1 N 72.15

    Anwendbarkeit von § 21 Abs. 2 Erster GlüÄndStV (juris: GlüStVtr BB 2012); Sinn

    Insoweit bedarf die aufgeworfene Rechtsfrage, "Kann eine gegen einen Vermittler von Sportwetten ausgesprochene und auf den Glücksspielstaatsvertrag und das Ausführungsgesetz der Länder gestützte Untersagungsverfügung in rechtmäßiger Weise mit dem Fehlen der Erlaubnis in Verbindung mit der vermeintlich fehlenden Erlaubnisfähigkeit (hier § 21 Abs. 2 GlüStV -Trennungsgebot) begründet werden, ... b.) und zwar selbst dann, wenn sich einzelne Regelungen des Erlaubnisverfahrens (hier das in § 21 Abs. 2 GlüStV geregelte Trennungsgebot) isoliert betrachtet als mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar erweisen?", keiner Klärung in einem Berufungsverfahren (zum Vertriebsweg "Internet" über "Terminals" zum Abschluss von Live-Sportwetten in einer Gaststätte, vgl. bereits Senatsbeschluss vom 4. Juli 2012 - OVG 1 S 150.11 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 24.06.2015 - 2 B 12/15

    Aktualisierung von Ermessenserwägungen bei einer Untersagung der Vermittlung von

    Damit wird das Internet als Vertriebskanal des Wettanbieters genutzt (vgl. OVG Bln-Bdg., Beschluss v. 04.07.2012 - OVG 1 S 150.11 - [...]).
  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 L 70/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung

    hierzu etwa OVG Bremen, Urteil vom 24.06.2015, 2 B 12/15, ZfWG 2015, 469, unter Hinweis auf OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 04.07.2012, OVG 1 S 150.11, ZfWG 2012, 378.
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