Rechtsprechung
LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung bzgl. außergerichtlicher Anwaltskosten i.R.d. Abwicklung eines Verkehrsunfalls; Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten eines durch ein Unternehmen hinzugezogenen Anwalts bei gleichzeitigem ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Anwaltskosten auch für Fuhrparkprofi
- kfz-expert.de (Auszüge)
Recht auf Erstattung aussergerichtlicher Anwaltskosten
Verfahrensgang
- AG Meldorf, 10.01.2008 - 83 C 926/07
- LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08
Wird zitiert von ... (12)
- LG Krefeld, 07.04.2011 - 3 S 39/10
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind bei Klage wegen Kollision zwischen …
Bei einer solchen Größenordnung muss erfahrungsgemäß besonders mit Einwendungen bezüglich der Höhe gerechnet werden (vgl. LG Itzehoe, Az. 1 S 22/08). - AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts als Schadensersatzanspruch i.R.e. …
Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen schon im Übrigen deshalb, weil die besonders ausdifferenzierte und ständigen Wechseln und neuen Wendungen unterworfene Rechtsprechung zu der Geltendmachung der Schadensposition in Verkehrsunfallsachen so unübersichtlich ist, dass ohne juristischen Beistand der tatsächlich geschuldete Schadensersatzumfang sich nicht feststellen lässt, der Geschädigte also regelmäßig anwaltliche Hilfe bedarf (vergleiche auch LG Itzehoe, Urteil vom 05.08.2008, 1 S 22/08). - AG Köln, 03.09.2010 - 272 C 115/10
Der Geschädigte darf bei nicht erkennbarem Kleinschaden eine Kfz-Sachverständigen …
Selbst von großen Unternehmen, die grundsätzlich rechtlich versiert sind, kann nicht erwartet werden, die Schadenshöhe und die erstattungsfähigen Schadenspositionen selber zu ermitteln und Verhandlungen mit der Versicherung zu führen (LG Itzehoe vom 05.08.2008, Az. 1 S 22/08, SVR 2009, 32).
- AG Stuttgart, 18.10.2012 - 41 C 5500/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattung vorgerichtlicher …
Dies soll nur dann nicht der Fall sein, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unnötig war, etwa weil es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Geschädigte über die nötige Expertise zur Geltendmachung des Schadensersatzes verfügt (Wissensmoment) sowie der Schädiger auf die erste Anmeldung hin unverzüglich (Verzugsmoment) und vollständig (Vollständigkeitsmoment) reguliert (BGH v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94; LG Itzehoe v. 05.08.2008 - 1 S 22/08; LG Frankfurt v. 27.01.2010 - 2/16 S 162/09; AG Frankfurt v. 06.03.2006 - 32 C 3458/05; AG Stuttgart v. 12.11.2010 - 41 C 2946/10; a.A. AG Berlin-Mitte v. 04.02.2009 - 112 C 3218/08 (jew. zit. nach beck-online);… vgl. weiter Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Rz. 57;… Bachmeier , Verkehrszivilsachen, 2. Auflage 2012, Rz. 459;… Biela in Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 24. Aufl. 2009, Kap. 10, Rz. 16). - AG Stuttgart, 07.03.2013 - 41 C 5500/11
Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Geltendmachung von …
Dies soll nur dann nicht der Fall sein, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unnötig war, etwa weil es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Geschädigte über die nötige Expertise zur Geltendmachung des Schadensersatzes verfügt (Wissensmoment) sowie der Schädiger auf die erste Anmeldung hin unverzüglich (Verzugsmoment) und vollständig (Vollständigkeitsmoment) reguliert (BGH v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94; LG Itzehoe v. 05.08.2008 - 1 S 22/08; LG Frankfurt v. 27.01.2010 - 2/16 S 162/09; AG Frankfurt v. 06.03.2006 - 32 C 3458/05; AG Stuttgart v. 12.11.2010 - 41 C 2946/10; a.A. AG Berlin-Mitte v. 04.02.2009 - 112 C 3218/08 (jew. zit. nach beck-online);… vgl. weiter Grüneberg in Palandt, BGB , 71. Aufl. 2012, § 249 Rz. 57;… Bachmeier, Verkehrszivilsachen, 2. Auflage 2012, Rz. 459;… Biela in Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 24. Aufl. 2009, Kap. 10, Rz. 16). - LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2018 - 2 S 929/18 Zwar neigt die Kammer dazu, einen schwierig gelagerten Fall nicht bereits dann anzunehmen, wenn der geltend gemachte Schaden einen Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR übersteigt (so allerdings LG Itzehoe, Urteil vom 05. August 2008 - 1 S 22/08 -, juris).
- AG Wolfenbüttel, 20.12.2017 - 19 C 150/17 Gilt dies für Behörden ebenso wie für Privatleute, so ist auch bei Unternehmen keine andere Sichtweise geboten (LG Itzehoe, BeckRS 2009, 07828).
- AG Frankfurt/Main, 17.03.2011 - 29 C 2712/10 Jedoch sind an die Voraussetzungen des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs keine überzogenen Anforderungen zu stellen (BGH a.a.0.; LG Itzehoe Urteil vom 05.08.2008 - 1 S 22/08, SVR 2009, 32).
- AG Euskirchen, 03.07.2018 - 4 C 305/17
Rechtsanwaltskosten bei gewerblichem Vermieter erstattungsfähig
Die Rechtsprechung zum Umfang des erstattungsfähigen Schadens bei Verkehrsunfällen ist umfangreich und wird auch in jüngster Zeit ständig fortentwickelt (LG Itzehoe, Urteil vom 05.08.2008 - 1 S 22/08; LG Krefeld, Urteil vom 07.04.2011 - 3 S 39/10). - AG Kandel, 16.03.2018 - 2 C 387/17 densersaftzumfang sich nicht feststellen jacet der Geschädigte also regelmäßig anwaltliche Hilfe - bedarf (ER auch LG Itzehoe, Urteil vom 085. = 2008, 1 S 22/08).
- AG Leonberg, 04.02.2014 - 2 C 730/13
- AG Lübeck, 20.11.2009 - 29 C 3079/09
Erstattungsfähigkeit von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten bei Beschädigung von …
Rechtsprechung
LG Lüneburg, 19.06.2008 - 1 S 22/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2016 - L 11 KA 65/15
Vertragsärztliches Honorar; Insolvenz des Arztes; Pfändungs- und …
Bei einem Verstoß gegen ein Pfändungsverbot oder eine Pfändungsbeschränkung, der keine Nichtigkeit bewirkt, ist lediglich die Anfechtung möglich (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 19.06.2008 - 1 S 22/08 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 KA 18/14 Sie gelten daher alle nach § 836 Abs. 2 ZPO zugunsten des Drittschuldners (der Beklagten) dem Schuldner (Kläger) gegenüber als rechtsbeständig, selbst wenn sie zu Unrecht erlassen worden sein sollten (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.11.2013 - 8 Sa 218/13 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 06.12.2004 - M 12 K 03.4720 - LG Lüneburg, Urteil vom 19.06.2008 - 1 S 22/08 -).