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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.2011 - 1 S 2538/11   

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https://dejure.org/2011,50345
VGH Baden-Württemberg, 08.11.2011 - 1 S 2538/11 (https://dejure.org/2011,50345)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2011 - 1 S 2538/11 (https://dejure.org/2011,50345)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2011 - 1 S 2538/11 (https://dejure.org/2011,50345)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. zuletzt VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 29 ff.; stark zweifelnd bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 -, Beschlussabdruck S. 6 f. (aufgehoben durch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, in diesem Punkt allerdings eher bestätigend, juris, Rn. 25); OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A. VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 6 K 140/10 -, juris, sowie VG Saarlouis, Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, juris.

    Siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 -, Beschlussabdruck S. 7, und vom 31. Januar 2013 - 1 S 1817/12 -, juris, Rn. 5; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 40.

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12

    Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 - und des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. August 2011 - 4 K 917/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12

    Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die hiergegen eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 08.11.2011 zurück (1 S 2538/11).

    Mit Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - (DVBl. 2013, 169) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg vom 08.11.2011 - 1 S 2538/11 - und des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16.08.2011 - 4 K 917/11 - verletzten den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG.

    Das Land hat die zweifelnden Hinweise in Rechtsprechung und Literatur nicht zum Anlass für eine Gesetzesinitiative genommen und ist auch danach noch untätig geblieben, als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - das für die Auslegung von Landesrecht letztinstanzliche Verwaltungsgericht des Landes - in der Entscheidung über das Eilverfahren des Klägers (Beschluss vom 08.11.2011, a.a.O., BA S. 6 und 7) seine Zweifel an der Tragfähigkeit der vom beklagten Land in Anspruch genommenen Ermächtigungsgrundlage des § 22 PolG noch einmal betont hat.

    Allerdings hat schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 08.11.2011 (a.a.O., S. 10) mit näherer Begründung darauf hingewiesen, dass der Verstoß vom März 2011 nicht überbewertet werden darf.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 1 S 1817/12

    Observation eines weiterhin als gefährlich eingeschätzten, aus der

    Der Senat hat in einem anderen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über den Antrag eines ehemals sicherungsverwahrten Straftäters, das Land Baden-Württemberg vorläufig zu verpflichten, die Observation umgehend einzustellen, mit Beschluss vom 08.11.2011 - 1 S 2538/11 - ausgeführt, es spreche einiges dafür, dass die längerfristige Observation von rückfallgefährdeten ehemals sicherungsverwahrten, entlassenen Straftätern noch eine Rechtsgrundlage im Polizeigesetz finde.
  • VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13

    Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals

    Zwar waren bereits deutlich früher in der Rechtsprechung Zweifel aufgeworfen worden, ob eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Bewachung ehemals Sicherheitsverwahrter bestehe und ob die polizeiliche Generalklausel eine geeignete Rechtgrundlage sein könne (vgl. VG Saarlouis, Beschl. v. 15.9.2010, 6 L 746/10, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 29.12.2010, 4 K 2629/10, VBlBW 2011, 239 ff.; VG Freiburg, Beschl. v. 16.8.2011, 4 K 917/11, n.V.; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2011, 1 S 2538/11, n.V.).
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