Weitere Entscheidung unten: LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012

Rechtsprechung
   LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12   

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LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12 (https://dejure.org/2013,32292)
LG Siegen, Entscheidung vom 05.11.2013 - 1 S 32/12 (https://dejure.org/2013,32292)
LG Siegen, Entscheidung vom 05. November 2013 - 1 S 32/12 (https://dejure.org/2013,32292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadenersatz, Kfz-Reparatur, Verweis auf Referenzwerkstatt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadenersatz, Kfz-Reparatur, Verweis auf Referenzwerkstatt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit bei fiktiver Abrechnung seines Kraftfahrzeugschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweisung auf eine freie Werkstatt bei fiktiver Schadensberechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verweisung an freie Fachwerkstatt auch bei schon durchgeführter Reparatur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweisung auf eine freie Werkstatt bei fiktiver Schadensberechnung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Zur Verweisung auf eine günstigere Werkstatt - Keine Unzumutbarkeit gegeben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Allerdings ist unter Umständen ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (zuletzt BGH NJW 2013, 2817 m.w.N.).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2013, 2817).

    Die Revision ist nicht zuzulassen, da die von dem Kläger aufgeworfene Frage, ob im vorliegenden Fall eine Verweisung auf eine freie Werkstatt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger selbst KFZ-Mechaniker ist und das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verweises bereits repariert worden ist, unzumutbar ist, bereits höchstrichterlich entschieden wurde (BGH NJW 2013, 2817).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH NJW 1974, 34; NJW 1996, 1958; NJW 2010, 606).

    Grundsätzlich ist der Verweis auf eine freie Werkstatt unzumutbar, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war (vgl. BGH NJW 2010, 606 m.w.N.).

    Deshalb kann auch dieser Umstand es rechtfertigen, der Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde zu legen, obwohl der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche, gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit aufzeigt (vgl. BGH NJW 2010, 606 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Auf Sonderkonditionen müsste sich der Kläger als Geschädigter nämlich nicht verweisen lassen, da andernfalls die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (vgl. BGH NJW 2010, 2725).

    Es geht bei der fiktiven Schadensabrechnung um die Disposition des Geschädigten, das Fahrzeug selbst zu reparieren oder instand setzen zu lassen, ohne dass er das Fahrzeug in die Hände des Schädigers oder einer ihm anvertrauten Person geben muss (BGH NJW 2010, 2725).

  • AG Nürtingen, 14.12.2006 - 12 C 1392/06

    Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Auch die Gefahr, dass der Geschädigte aufgrund einer wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten müsse, dass dieser bzw. zwecks Erhalt künftiger Aufträge die Werkstatt selbst, bei der Reparatur auch Interessen des Schädigers zur Kostengeringhaltung wahrnehme - selbst wenn sich diese Befürchtung in concreto möglicherweise nicht realisiere - (so LG Bonn Urteil vom 02.10.2008 Az: 8 S 95/08; LG Bochum Urteil vom 19.10.2007 Az: 5 S 168/07; AG Nürtingen NJW 2007, 1143), führt, jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensabrechnung, nicht zur Unzumutbarkeit des Verweises auf die vom Versicherer benannte Werkstatt.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH NJW 1974, 34; NJW 1996, 1958; NJW 2010, 606).
  • LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08

    Verweis auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit ( KFZ )

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Auch die Gefahr, dass der Geschädigte aufgrund einer wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten müsse, dass dieser bzw. zwecks Erhalt künftiger Aufträge die Werkstatt selbst, bei der Reparatur auch Interessen des Schädigers zur Kostengeringhaltung wahrnehme - selbst wenn sich diese Befürchtung in concreto möglicherweise nicht realisiere - (so LG Bonn Urteil vom 02.10.2008 Az: 8 S 95/08; LG Bochum Urteil vom 19.10.2007 Az: 5 S 168/07; AG Nürtingen NJW 2007, 1143), führt, jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensabrechnung, nicht zur Unzumutbarkeit des Verweises auf die vom Versicherer benannte Werkstatt.
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH NJW 1974, 34; NJW 1996, 1958; NJW 2010, 606).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Der Geschädigte leistet im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH NJW 2003, 2086).
  • LG Bochum, 19.10.2007 - 5 S 168/07

    Stundenverrechnungssatz - Werkstatt gleicher Marke, aber "Versicherungspreise"

    Auszug aus LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12
    Auch die Gefahr, dass der Geschädigte aufgrund einer wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten müsse, dass dieser bzw. zwecks Erhalt künftiger Aufträge die Werkstatt selbst, bei der Reparatur auch Interessen des Schädigers zur Kostengeringhaltung wahrnehme - selbst wenn sich diese Befürchtung in concreto möglicherweise nicht realisiere - (so LG Bonn Urteil vom 02.10.2008 Az: 8 S 95/08; LG Bochum Urteil vom 19.10.2007 Az: 5 S 168/07; AG Nürtingen NJW 2007, 1143), führt, jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensabrechnung, nicht zur Unzumutbarkeit des Verweises auf die vom Versicherer benannte Werkstatt.
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Jedenfalls wird die Erstattungsfähigkeit verneint, wenn der Geschädigte zumutbar auf eine solche Werkstatt verwiesen werden kann, die eine Reparatur nach Herstellerrichtlinien oder nach den unverbindlichen Preisempfehlungen ausführt (OLG Hamm, Urteil vom 28. März 2017 - 26 U 72/16, juris Rn. 6; LG Essen, Schaden-Praxis 2013, 115, 116; LG Siegen, SVR 2014, 188; LG Saarbrücken, NJW 2018, 876 Rn. 16).
  • AG Alsfeld, 19.10.2015 - 32 C 2787/15
    Die Ergebnisse des Prüfberichts wären dann ausreichend gewesen, wenn der Umfang der zur Schadensbehebung notwendiger Arbeiten zwischen den Parteien unstreitig gewesen wäre (vgl. LG Siegen, Urteil vom 05.11.2013 - 1 S 32/12, BeckRS 2013, 19522, zitiert nach beck-online).
  • AG Frankfurt/Main, 19.10.2015 - 32 C 2787/15
    Die Ergebnisse des Prüfberichts wären dann ausreichend gewesen, wenn der Umfang der zur Schadensbehebung notwendiger Arbeiten zwischen den Parteien unstreitig gewesen wäre (vgl. LG Siegen, Urteil vom 05.112013 - 1 S 32/12, BeckRS 2013, 19522, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13100
LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12 (https://dejure.org/2012,13100)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 07.06.2012 - 1 S 32/12 (https://dejure.org/2012,13100)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 1 S 32/12 (https://dejure.org/2012,13100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auf Radweg liegengebliebenes Streugut

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich liegengebliebenem Streugut auf Radwegen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Rostock, 25.08.2004 - 4 O 139/04

    Gemeinde haftet nicht bei einem Sturz auf desolatem Radweg

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Vor Besonderheiten einer Straße, die ein sorgfältiger Fahrradfahrer im Verkehr mit einem beiläufigen Blick erfassen kann, braucht hingegen nicht gewarnt zu werden (LG Rostock, Urteil vom 25.08.2004, 4 O 139/04, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1985 - 4 UF 135/85
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Dabei können offenkundige Tatsachen auch einen Erfahrungssatz begründen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 24.10.1985, Az. 4 UF 135/85, zitiert nach juris) wie etwa den, dass zu einer bestimmten Jahreszeit in bestimmten "Breiten" im Allgemeinen bestimmte Lichtverhältnisse herrschen (vgl. BGH, NJW 2007, 3211).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02

    Verkehrssicherungspflicht bei Lagerung von Streugut

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Denn wenn das liegengebliebene Streugut, wie das Amtsgericht mit Recht angenommen hat, bis Ende März noch seinen vorbeugenden Sicherungszweck (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2003, VI ZR 260/02, zitiert nach juris) sinnvollerweise erfüllte, war der Beklagten in der Folge, wie auch im Vertrag mit der Stadt vorgesehen, eine nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, ZfSch 1991, 115) großzügig zu bemessende Karenzzeit für die Beseitigung des Streugutes zuzubilligen, die aus den zutreffenden Erwägungen auf den Seiten 6 f. des angefochtenen Urteils zumindest zwei Wochen beträgt, was sich mit der Regelung im Leistungsverzeichnis zum Vertrag der Beklagten mit der Stadt deckt, wonach die Beseitigung des Streugutes bis zum 15.04.2011 zu erfolgen hatte.
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Grundsätzlich muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979, III ZR 58/78; Urteil vom 13.07.1989, III ZR 122/88; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Grundsätzlich muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979, III ZR 58/78; Urteil vom 13.07.1989, III ZR 122/88; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.01.1991 - 9 U 177/90

    Ende der Frostperiode; Reinigung von Straßen und Wegen; Winterliches Streugut

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Denn wenn das liegengebliebene Streugut, wie das Amtsgericht mit Recht angenommen hat, bis Ende März noch seinen vorbeugenden Sicherungszweck (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2003, VI ZR 260/02, zitiert nach juris) sinnvollerweise erfüllte, war der Beklagten in der Folge, wie auch im Vertrag mit der Stadt vorgesehen, eine nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, ZfSch 1991, 115) großzügig zu bemessende Karenzzeit für die Beseitigung des Streugutes zuzubilligen, die aus den zutreffenden Erwägungen auf den Seiten 6 f. des angefochtenen Urteils zumindest zwei Wochen beträgt, was sich mit der Regelung im Leistungsverzeichnis zum Vertrag der Beklagten mit der Stadt deckt, wonach die Beseitigung des Streugutes bis zum 15.04.2011 zu erfolgen hatte.
  • LG München I, 24.11.1998 - 23 O 12510/98
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    eines Jahres dauert (so auch: LG München I, Urteil vom 24.11.1998, 23 O 12510/98, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06

    Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12
    Dabei können offenkundige Tatsachen auch einen Erfahrungssatz begründen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 24.10.1985, Az. 4 UF 135/85, zitiert nach juris) wie etwa den, dass zu einer bestimmten Jahreszeit in bestimmten "Breiten" im Allgemeinen bestimmte Lichtverhältnisse herrschen (vgl. BGH, NJW 2007, 3211).
  • OLG Schleswig, 10.09.2020 - 7 U 25/19

    Splitt-Salz-Gemisch als gebräuchliches Streugut auf Fußwegen mit Präventivwirkung

    Vom Streupflichtigen kann nicht verlangt werden, dass er das von ihm pflichtgemäß ausgebrachte Streugut gleich nach jeder Verwendung wieder von der Straße beseitigt (vgl. Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, BGB § 839 Rn. 5; LG Dessau-Roßlau Urt. v. 7.6.2012 - 1 S 32/12, BeckRS 2012, 11995).
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