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   LG Mannheim, 21.01.1998 - 1 S 442/97   

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https://dejure.org/1998,48122
LG Mannheim, 21.01.1998 - 1 S 442/97 (https://dejure.org/1998,48122)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21.01.1998 - 1 S 442/97 (https://dejure.org/1998,48122)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 1 S 442/97 (https://dejure.org/1998,48122)
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 23.08.2012 - 34 C 127/11

    Dachlawine - Haftung des Hauseigentümers

    Derartige weitere besondere Umstände erlauben aber selbst dann noch nicht den Schluss auf eine permanente erhöhte Schadensneigung dieses Daches und können deshalb auch keine Pflicht des Gebäudeeigentümers begründen, auf jeden Fall Schneefanggitter zum Schutz vor Dachlawinen zu installieren; zumindest dann nicht, wenn - wie hier - Schneefanggitter gesetzlich weder vorgeschrieben noch im Hinblick auf die Schneearmut der Region ortsüblich sind (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1999, Az.: 1 U 181/98, u. a. in: OLG-Report 2000, Seiten 7 f.; LG Berlin, SVR 2012, Seite 141; LG Mannheim, Urteil vom 21.02.1998, Az.: 1 S 442/97, u. a. in: BWGZ 1999, Seiten 682 f.), so dass die beklagte Kirchengemeinde hier auch deswegen schon nicht aufgrund "besonderer Umstände" in dem schneearmen Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel verpflichtet war Schneefanggitter auf dem Dach der Kirche anzubringen.

    Insofern ist es einem Gebäudeeigentümer grundsätzlich auch nicht zuzumuten, die Wetterverhältnisse und örtlichen Verhältnisse ständig so zu beobachten, dass er bei jeder Änderung, die zur Ablösung von Dachlawinen führen kann, stets und immer sofort Vorkehrungen treffen kann (LG Mannheim, Urteil vom 21.01.1998, Az.: 1 S 442/97, u. a. in: BWGZ 1999, Seiten 682 f.).

  • AG Mannheim, 29.07.2011 - 10 C 120/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatzanspruch wegen des Abgangs

    In Mannheim besteht im Hinblick auf die Schneearmut des Gebietes keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern (Anschluss an LG Mannheim, Urteil vom 21.02.1998, Az. 1 S 442/97; "Juris").

    Dies bedeutet für den Hauseigentümer im Hinblick auf die Gefahr von Dachlawinen (vgl. hierzu LG Mannheim Urteil vom 21.01.1998, Az. 1 S 442/97 "Juris"), dass dabei die zu treffenden Maßnahmen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig sind, wobei entscheidend auf die örtlichen Verhältnisse sowie die entstandenen und beachteten Verkehrsübungen abzustellen ist.

  • AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11

    Zur Schadensersatzpflicht eines Hauseigentümers bei Herabfallen von Schnee und

    Zudem erscheint ein solcher Grundsatz auch zweifelhaft, da sich Gefährlichkeit des Daches aus verschiedenen Komponenten (z.B. Art der Eindeckung, Isolierung) zusammensetzt (ebenso gegen ein pauschales Abstellen auf eine 45 Grad-Neigung OLG Schleswig, ZfSch 1980, 355; LG Mannheim, Urteil vom 21.01.1998; Az. 1 S 442/97; AG Mannheim, Urteil vom 29.07.2011, Az. 10 C 120/11; Birk, NJW 1983, 2911, 2913).
  • LG Berlin, 29.03.2011 - 49 S 178/10

    Dachlawinen - Warnschilder/Schneegitter in schneearmen Gegenden - parkende

    Es ist wiederholt entschieden, dass selbst eine Dachschräge ab 45° (OLG Zweibrücken aaO; LG Mannheim, Urteil vom 21. Januar 1998, 1 S 442/97, beide zitiert nach juris) per se keine erhöhte Pflichtigkeit mit sich bringt.
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