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   LG Dortmund, 26.09.2017 - 1 S 49/17   

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https://dejure.org/2017,54385
LG Dortmund, 26.09.2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,54385)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26.09.2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,54385)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26. September 2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,54385)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Beschwerdewert einer baulichen Veränderung; § 511 Abs. 2 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Bottrop, 01.02.2017 - 20 C 30/16

    Gerichtskosten im Wirtschaftsplan sind unzulässig; § 28 WEG

    Auszug aus LG Dortmund, 26.09.2017 - 1 S 49/17
    20 C 30/16 als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter Amtsgericht Bottrop der Geschäftsstelle.

    Die Berufung der Kläger zu 3.) und 4.) gegen das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 01.02.2017, Az.: 20 C 30/16, wird als unzulässig verworfen.

    Sie beantragen deshalb, unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop 20 C 30/16 die Beklagte zu 2.) zu verurteilen, die von ihr eigenmächtig vorgenommenen baulichen Veränderungen an der Garage 1, insbesondere die neuerrichteten Abflusskanten in Höhe des Garagendachs zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Dortmund, 26.09.2017 - 1 S 49/17
    Die Kammer hat die gemäß § 511 Abs. 4 ZPO zu treffende Entscheidung über die Zulassung der Berufung im Berufungsverfahren nachzuholen, denn das Amtsgericht hat offensichtlich keinen Anlass dazu gesehen, eine solche Entscheidung zu treffen, da es den Beschwerdewert für erreicht gehalten hat (BGH, Urt. v. 14.11.2007, Az.: VIII ZR 340/06).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung

    Auszug aus LG Dortmund, 26.09.2017 - 1 S 49/17
    Soweit die Kläger zu 3.) und 4.) in der mündlichen Verhandlung eingewendet haben, dass der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung (Beschl. v. 06.04.2017, Az.: V ZR 254/16) lediglich über die für eine Revisionszulassung erforderliche Beschwer, nicht aber über die hier relevante Berufungsbeschwer entschieden habe, verkennen sie, dass der Bundesgerichtshofinsoweit keine Differenzierung vornimmt und für eine solche Differenzierung darüber hinaus auch kein sachlicher Grund ersichtlich ist.
  • EuGH, 28.03.2017 - C-30/16

    Kommission / Deutschland - Streichung

    Auszug aus LG Dortmund, 26.09.2017 - 1 S 49/17
    Das Amtsgericht Bottrop hat der Klage auf die mündliche Verhandlung vom 13.01.2017 mit Urteil vom 01.02.2017, Az: 2C) C 30/16, bezüglich des von den Klägern 1.), 2.), 3.) und 4.) gemeinschaftlich verfolgten Klageantrages zu 1.) stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen.
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   LG Bad Kreuznach, 02.11.2017 - 1 S 49/17   

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LG Bad Kreuznach, 02.11.2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,67786)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02.11.2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,67786)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02. November 2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,67786)
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   LG Dortmund, 20.12.2017 - 1 S 49/17   

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LG Dortmund, 20.12.2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,50414)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,50414)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 S 49/17 (https://dejure.org/2017,50414)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Streitwert eines Wirtschaftsplanes- keine Heraufsetzung des Streitwertes von Amts wegen bei rechtskräftiger Entscheidung; § 49a GKG

Verfahrensgang

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