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OLG Oldenburg, 17.12.1974 - 1 Ss 134/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Das Führen eines Krades setzt Motorkraft und Bedienung vom Sitz aus voraus
Papierfundstellen
- MDR 1975, 421
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 06.03.1997 - 3 Ss OWi 210/97
Mofa, Einordnung eines Mofa als Kfz, Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums
Insoweit ist allenfalls das Führen eines Kraftfahrzeuges in solchen Fällen verneint worden, in denen sich solche Kraftfahrzeuge nicht selbsttätig fortbewegten, etwa geschoben wurden, wobei andererseits ein Fahren im Gefälle ohne Motorkraft oder ein Abgeschlepptwerden ausreichen sollen, um das erforderliche Führen des Fahrzeuges anzunehmen (…BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2;… BGHR StGB § 316 Abs. 1 Führen 2; BayObLG, ZfS 1988, 158; VM 1975, 20; OLG Düsseldorf VM 1975, 20; VRS 62, 193; OLG Celle DAR 1977, 219; OLG Oldenburg, MDR 1975, 421). - BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87 So nimmt das OLG Oldenburg (MDR 1975, 421) an, daß einen Kraftwagen nicht führt, wer ihn lediglich schiebt und dabei Ä ohne den Führersitz einzunehmen Ä die Lenkung betätigt.