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OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot von Rennen mit Kraftfahrzeugen; Definition des Begriffs "Rennen"; Beanstandung der Beweiswürdigung des Tatgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verkehr
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kein Rennen!
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kein Rennen!
Verfahrensgang
- AG Sömmerda, 13.02.2004 - 630 Js 202104/03
- OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 139/04
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20
Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot …
Unter dem dort tatbestandsmäßigen "Rennen" wird ein Wettbewerb oder Teil eines Wettbewerbs zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen verstanden, bei denen entweder zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird oder aber der Versuch des Erreichens der Höchstgeschwindigkeit der gegenseitigen Leistungsprüfung dient, ohne dass die Teilnehmer miteinander im Wettbewerb stehen (SenE v. 23.01.2018 - III-1 RBs 370/17; KG DAR 2020, 149 m. N.; KG NJ 2017, 346; OLG Oldenburg DAR 2017, 93; OLG Bamberg NZV 2011, 208; OLG Jena B. v. 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 - bei Juris). - OLG Oldenburg, 24.10.2016 - 2 Ss OWi 295/16
Bußgeldverfahren wegen Teilnahme an illegalem Autorennen
Sie ist jedoch als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers heranzuziehen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. September 2004 - 1 Ss 139/04 -, zitiert nach juris Rn.9). - VG Freiburg, 09.12.2021 - 4 K 4099/19
Innerörtliche Kreuzung; Zweirichtungsradweg; Benutzungspflicht; Abgesetzt; …
Diese Verwaltungsvorschrift hat keine für das Gericht bindende Wirkung, es spricht aber nichts dagegen, sie bei der Auslegung des § 9 Abs. 3 StVO als Auslegungshilfe heranzuziehen (im Ergebnis ebenso, zu § 29 StVO, Thür. OVG, Beschl. v. 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 -, juris Ls. 1, Rn. 9, und zu einer anderen Verwaltungsvorschrift LSG Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2017 - L 6 VS 3520/15 -, juris Ls. 1, Rn. 46 f.).