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OLG Stuttgart, 17.04.1973 - 1 Ss 201/73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 16.05.1974 - 4 Ss OWi 199/74 - Mit dieser hier vertretenen Ansicht weicht der Senat auch richt von der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 17.4.1973 - 1 Ss 201/73 - in VRS 45, 313 ab, die hervorhebt, daß "die unmittelbare und entsprechende Anwendung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" dem fließenden Verkehr" auf markierten Fahrspuren größerer Plätze dienlich sei.