Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 22.12.2009 - 1 Ss 210/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 174 Abs. 1 StGB; § 176 Abs. 1 StGB
Begriff der sexuellen Handlung i.S.v. § 174 Abs. 1 und § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der sexuellen Handlung i.S.v. § 174 Abs. 1 und § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
- beck.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 174 Abs. 1; StGB § 176 Abs. 1
Begriff der sexuellen Handlung i.S. von § 174 Abs. 1 und § 176 Abs. 1 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nuckeln-lassen an nackter Brust nicht zwingend sexueller Mißbrauch
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nuckelnlassen an nackter Brust nicht zwingend sexueller Missbrauch
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Ihr Kinderlein kommet, oder wann ist das "Stillen” eines 6-jährigen sexueller Missbrauch?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Saugen an der mütterlichen Brust ist kein sexueller Mißbrauch
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ältere Kinder saugen spielerisch an der mütterlichen Brust - kein sexueller Missbrauch
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spielerisches Saugen älterer Kinder an der mütterlichen Brust ist nicht als sexueller Missbrauch zu werten - Handeln der Mutter stellt keine Straftat dar
Verfahrensgang
- LG Aurich, 21.09.2009 - 13 Ns 18/09
- OLG Oldenburg, 22.12.2009 - 1 Ss 210/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 240
- FamRZ 2010, 1019
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15
Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und …
Es reicht aus, dass geltend gemacht und - so nicht bereits im Urteil eine Erörterung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Entschuldigungsvorbringens enthalten ist - unter Tatsachenvortrag dargelegt wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei tatsächlich entschuldigt gewesen bzw. jedenfalls, das Gericht habe das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt beurteilen dürfen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 113/10-; -1 Ss 210/09- m.w.N.).Nur dann vermag das Revisionsgericht nachzuprüfen, ob das Gericht das Rechtsmittel rechtsirrtumfrei verworfen hat (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 210/09-; KG StV 1987, 9).
Die unterlassene Erörterung wäre allenfalls dann unschädlich, wenn die mitgeteilten Umstände ganz offensichtlich ungeeignet gewesen wären, das Ausbleiben des Angeklagten zu entschuldigten (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 256/08-; -1 Ss 210/09- m.w.N.).
Denn die Krankheit würde den Angeklagten nicht nur dann entschuldigen, wenn er dauerhaft bewegungsunfähig wäre, sondern bereits dann, wenn sie ihm nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung - auch nur vorübergehend - unzumutbar macht (vgl. OLG Frankfurt am Main -1 Ss 210/09-; -1 Ss 113/10; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 26 m.w.N.).