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   KG, 03.02.1997 - (3) 1 Ss 261/96 (118/96)   

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https://dejure.org/1997,27805
KG, 03.02.1997 - (3) 1 Ss 261/96 (118/96) (https://dejure.org/1997,27805)
KG, Entscheidung vom 03.02.1997 - (3) 1 Ss 261/96 (118/96) (https://dejure.org/1997,27805)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - (3) 1 Ss 261/96 (118/96) (https://dejure.org/1997,27805)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 04.07.1985 - 1 Ss 40/85

    Notwehr; Rechtsgutverletzung; Verzicht auf das Notwehrrecht; Notwehrverzicht

    Auszug aus KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96
    In bezug auf das Fahrlässigkeitsdelikt nach § 230 StGB scheidet zwar Putativnotwehr aus, weil der Angeklagte dem vermeintlichen rechtswidrigen Angriff nicht entgegentreten, sondern ihm ausweichen wollte, so daß es am Verteidigungswillen fehlte (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1986, 1358, 1360).
  • BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74

    Ende einer Trunkenheitsfahrt - Rechtliche Selbstständigkeit der nach der

    Auszug aus KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96
    Ergibt die neue Hauptverhandlung jedoch, daß der Angeklagte bereits von Anfang an wußte, daß eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, so wären sämtliche Delikte - von der fahrlässigen Körperverletzung über den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zum Widerstand - von dem einheitlichen Willen des Angeklagten beherrscht, vor der Polizei zu fliehen, und somit in natürlicher Handlungseinheit begangen (sogenannte Polizeiflucht; vgl. BGH NJW 1990, 2551; VRS 66, 20; 48, 191, 192; 28, 359, 360/361).
  • BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83

    Bildung einer natürlichen Handlungseinheit bei Begehung von Verkehrsstraftaten

    Auszug aus KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96
    Ergibt die neue Hauptverhandlung jedoch, daß der Angeklagte bereits von Anfang an wußte, daß eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, so wären sämtliche Delikte - von der fahrlässigen Körperverletzung über den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zum Widerstand - von dem einheitlichen Willen des Angeklagten beherrscht, vor der Polizei zu fliehen, und somit in natürlicher Handlungseinheit begangen (sogenannte Polizeiflucht; vgl. BGH NJW 1990, 2551; VRS 66, 20; 48, 191, 192; 28, 359, 360/361).
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