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   OLG Schleswig, 01.04.1986 - 1 Ss OWi 55/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3375
OLG Schleswig, 01.04.1986 - 1 Ss OWi 55/86 (https://dejure.org/1986,3375)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.04.1986 - 1 Ss OWi 55/86 (https://dejure.org/1986,3375)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. April 1986 - 1 Ss OWi 55/86 (https://dejure.org/1986,3375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Auslegung des Zusatzschildes "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" - Betreiben von Stallungen für Trabrennpferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrszeichen; Ursprüngliche Bedeutung; Kennen; Verbindlichkeit ; Berufen auf Zusatzschild; Ausnahmeerlaubnis

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 784
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.02.1985 - 3 Ws (B) 48/85
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.1986 - 1 Ss OWi 55/86
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass auf einem Hof, in dem Pferde gehalten werden, im Zusammenhang mit der Bewegung, Versorgung, Ernährung und Entsorgung dieser Tiere jedenfalls auch Arbeiten anfallen, die dem Begriff der Landwirtschaft im weiteren Sinne (s. dazu OLG Köln VRS 69, 76) entsprechen, so dass der zur Erledigung dieser Arbeiten notwendige Verkehr von der genannten Ausnahmegenehmigung erfasst wird.
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2017 - 4 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Verletzung eines Fußgängers:

    cc) Eine Befreiung für landwirtschaftlichen Verkehr erfordert somit, dass die Fahrt in einem engen Zusammenhang mit dem konkreten landwirtschaftlichen Betrieb steht (OLG Schleswig VRS 71, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des

    Hierunter gehören alle Arbeiten, die dem Begriff der Landwirtschaft im weiteren Sinne entsprechen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 01.04.1986, VRS 71, 227; BayObLG, Beschl. v. 25.02.1982, VRS 62, 381; Jagusch/Hentschel, a.a.O.).
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