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   OLG Schleswig, 17.07.2002 - 1 SsOWi 33/02, 1 Ss OWi 33/02   

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https://dejure.org/2002,22966
OLG Schleswig, 17.07.2002 - 1 SsOWi 33/02, 1 Ss OWi 33/02 (https://dejure.org/2002,22966)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.07.2002 - 1 SsOWi 33/02, 1 Ss OWi 33/02 (https://dejure.org/2002,22966)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWi 33/02, 1 Ss OWi 33/02 (https://dejure.org/2002,22966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Übernachten im Wohnmobil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 12; LNatSchG Schleswig-Holstein § 36 Abs. 1
    Abstellen eines Wohnmobils auf einem Parkplatz in einem Naturschutzgebiet

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.07.2002 - 1 Ss OWi 33/02
    Ein straßenverkehrsrechtlich zulässiger Verkehrsvorgang bewegt sich nämlich zugleich im Rahmen des Gemeingebrauchs ( BGH NStZ 2002, 374, 375 [BGH 04.12.2001 - 4 StR 93/01] ).
  • OLG Schleswig, 15.06.2020 - I OLG 209/19

    Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen

    Das Übernachten in einem Wohnmobil und dessen sonstige Benutzung außerhalb von hierfür besonders zugelassenen Plätzen ist untersagt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWi 33/02 (SchlHA 2003, 2014)).

    Zwar hat der Senat die Rechtsfrage bereits durch Beschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWi 33/02 (SchlHA 2003, 2014) für die damals gültige Regelung des § 36 Abs. 1 LNatSchG dahingehend entschieden, dass dann, wenn das Abstellen eines Wohnmobils auf einem öffentlichen Parkplatz primär dem Übernachten dient, kein Gemeingebrauch, sondern eine Sondernutzung vorliegt und deshalb nicht die Straßenverkehrsordnung, sondern die landesrechtlichen Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes Anwendung finden.

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz regelmäßig der (öffentlich-rechtlichen) Widmung dieser Flächen zu Zwecken des Straßenverkehrs und dem daraus folgenden straßenrechtlichen Gemeingebrauch widerspricht und deshalb eine - ohne die erforderliche Erlaubnis - unzulässige Sondernutzung darstellt (siehe nur Senatsbeschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWi 33/02 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 01. Oktober 2019 - 7 B 4377/19 -, juris).

  • VG Hannover, 01.10.2019 - 7 B 4377/19

    Androhung; Beseitigung; Ersatzvornahme; Little Home; Mini-Haus; Obdachlose;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits das Übernachten in einem Wohnanhänger bzw. einem Wohnmobil am Straßenrand außerhalb von zugelassenen Abstellplätzen oder Campingplätzen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWI 33/02 -, juris, erster Leitsatz; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris, Rn. 10; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER -, juris, Rn. 5; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 79/09 R -, Rn. 10 m.w.N., das Gericht kommt aber zu dem Ergebnis, dass auch ein Wohnmobil eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II sein könne, auch wenn es eine straßenrechtliche Sondernutzung darstelle; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, § 6 Rn. 295).
  • VG Freiburg, 28.04.2020 - 4 K 1509/20

    Eilantrag gegen vierzehntägige häusliche Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland

    Das Begehren der Antragstellering zielt in der Sache auf eine Sondernutzungserlaubnis (vgl. OLG Schl.-Holst., Beschl. v. 17.07.2002 - 1 SsOWi 33/02 -, juris Rn. 9; VG Freiburg, Beschl. v. 09.01.2006 - 4 K 2231/05 -, juris Rn. 10).
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