Rechtsprechung
BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 111i Abs. 2 StPO
Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 111i Abs 2 StPO
Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision der Nebenbeteiligten als unbegründet
- rewis.io
Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlagnahme im Strafverfahren - und die Insolvenzeröffnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwerfung der Revision der Nebenbeteiligten als unbegründet
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 111i Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision der Nebenbeteiligten als unbegründet
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 30.05.2016 - 20 KLs 165 Js 97525/10
- BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 180
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14
Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung …
Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171). - BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
Auffangrechtserwerb (Bundesland als Begünstigter/Verletzter; Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).