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   BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84   

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https://dejure.org/1984,11930
BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84 (https://dejure.org/1984,11930)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1984 - 1 StR 241/84 (https://dejure.org/1984,11930)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 241/84 (https://dejure.org/1984,11930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung - Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung - Prüfungsinhalt des Revisionsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH VRS 31, 107; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 32; KMR-Paulus Rdn. 19 vor § 72).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH VRS 31, 107; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 32; KMR-Paulus Rdn. 19 vor § 72).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Ob die Beweislage die Heranziehung eines weiteren Schriftsachverständigen gebietet, wird der Tatrichter unter Beachtung der einschlägigen Rechtsgrundsätze (vgl. insbesondere BGHSt 10, 116 und BGH NJW 1982, 2882) erneut zu prüfen haben.
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH VRS 31, 107; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 32; KMR-Paulus Rdn. 19 vor § 72).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Ob die Beweislage die Heranziehung eines weiteren Schriftsachverständigen gebietet, wird der Tatrichter unter Beachtung der einschlägigen Rechtsgrundsätze (vgl. insbesondere BGHSt 10, 116 und BGH NJW 1982, 2882) erneut zu prüfen haben.
  • BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66

    Fahruntüchtigkeit - Blutalkoholgehalt - Müdigkeit

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH VRS 31, 107; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 32; KMR-Paulus Rdn. 19 vor § 72).
  • BGH, 08.02.1983 - 1 StR 669/82

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil vom 4. Juni 1982 wegen Verletzung von Rechtsnormen über das Verfahren mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (Senatsurteil vom 8. Februar 1983 - 1 StR 669/82).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 7, 238, 240; BGH NStZ 1981, 488; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 241/84 m. w. Nachw.).
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