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   BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93   

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BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,3209)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,3209)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,3209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und Tatversucht bei Taten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz - Zeitpunkt der Vollendung des Verbrechens der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts - Einfluss der zivilrechtlichen Beurteilung des Vertrages über den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWKG § 4a Abs. 1, § 22a Abs. 1 Nr. 7; StGB § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Danach ist entscheidend, ob der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 f. = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; vgl. ferner BGHR a.a.O. Vertragsabschluß 1 sowie Versuch 2; ebenso BayObLG NJW 1991, 855 f.).

    Für die Frage, ob die Schwelle zum Versuch überschritten ist, kommt es nicht darauf an, ob all die Angaben, die § 5 a Abs. 1 der 2. DVO zum KWKG für einen Genehmigungsantrag vorschreibt, hätten gemacht werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1).

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch das Verbrechen der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts erst dann vollendet, wenn es - im Sinne einer tatsächlichen Einigung - zum Vertragsabschluß gekommen ist; das gilt unabhängig davon, ob der angestrebte Vertrag nach § 134 BGB nichtig wäre (BGH NStZ 1983, 172 sowie BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1; ebenso Steindorf in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG § 22 a KWKG Anm. 2 g).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einer der Verteidiger unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Bestimmtheit der Strafnorm und deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 25, 269, 285; 78, 374, 381 f.; BVerfG NJW 1993, 1909, 1910; 1911) gegen die hier angewendeten Vorschriften erhoben hat (ebenso BGH NStZ 1983, 172).
  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Doch spricht, wie dem Generalbundesanwalt und der Verteidigung zuzugeben ist, vieles dafür, daß die Vollendung eines Verbrechens nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 4 a Abs. 1 KWKG jedenfalls dann ausscheidet, wenn sich der Vertrag auf Kriegswaffen bezieht, die überhaupt nicht existieren und die nach dem Willen zumindest eines der Beteiligten auch nicht entstehen sollen, wenn also eine der Vertragsparteien keine ernsthafte Bereitschaft zur Lieferung oder Abnahme solcher Waffen hat (vgl. dazu Pottmeyer, KWKG 1991 § 4 a Rdn. 17, 21, § 22 a Rdn. 139; zum vorgetäuschten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 StR 437/87).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 625/89

    Erwerb von Kriegswaffen: Versuch der Vermittlung eines Vertrages ohne die

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Das war, wie das Landgericht zutreffend ausführt, spätestens bei der am 17. Juli 1991 in Landshut getroffenen Absprache der Fall: Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt wurde das Stadium der Sondierung, ob auf beiden Seiten Vertragsbereitschaft bestehe, sowohl objektiv als auch in der Vorstellung der Angeklagten überschritten (anders verhielt es sich in dem Fall, den der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89 - entschieden hat).
  • BGH, 05.05.1976 - 3 StR 111/76

    Vortäuschen der Bereitschaft zur Mitwirkung beim Absatz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Doch spricht, wie dem Generalbundesanwalt und der Verteidigung zuzugeben ist, vieles dafür, daß die Vollendung eines Verbrechens nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 4 a Abs. 1 KWKG jedenfalls dann ausscheidet, wenn sich der Vertrag auf Kriegswaffen bezieht, die überhaupt nicht existieren und die nach dem Willen zumindest eines der Beteiligten auch nicht entstehen sollen, wenn also eine der Vertragsparteien keine ernsthafte Bereitschaft zur Lieferung oder Abnahme solcher Waffen hat (vgl. dazu Pottmeyer, KWKG 1991 § 4 a Rdn. 17, 21, § 22 a Rdn. 139; zum vorgetäuschten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 StR 437/87).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 75/87

    Vollendung beim Erwerb von Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch das Verbrechen der unerlaubten Vermittlung eines Kriegswaffengeschäfts erst dann vollendet, wenn es - im Sinne einer tatsächlichen Einigung - zum Vertragsabschluß gekommen ist; das gilt unabhängig davon, ob der angestrebte Vertrag nach § 134 BGB nichtig wäre (BGH NStZ 1983, 172 sowie BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1; ebenso Steindorf in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG § 22 a KWKG Anm. 2 g).
  • BayObLG, 31.01.1989 - RReg. 4 St 244/88

    Versuchsbeginn; Verbrechen; Vermittlung; Auslandsgeschäft; Kriegswaffen;

    Auszug aus BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93
    Danach ist entscheidend, ob der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 f. = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; vgl. ferner BGHR a.a.O. Vertragsabschluß 1 sowie Versuch 2; ebenso BayObLG NJW 1991, 855 f.).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Handlungen der Angeklagten, die auf die Vermittlung eines Auslandsgeschäfts über Kriegswaffen zielten, das Versuchsstadium noch nicht erreicht hatten; denn es lag noch kein bindendes Vertragsangebot über die Lieferung vor, das alle wesentlichen für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthielt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93, NStZ 1994, 135, 136; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88, BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 2).

    Sie hatten in zumindest stillschweigender Übereinkunft den unbedingten Entschluss gefasst, als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) den in den wesentlichen Grundzügen bereits konkretisierten Kaufvertrag über die Kampfflugzeuge zu vermitteln (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93, aaO; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Nr. 7 Vermitteln 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - III-1 Ws 391/06, NStZ 2007, 647, 648; MüKoStGB/Heinrich, 2. Aufl., § 22a KWKG Rn. 87).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06

    Bindendes Angebot als Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen versuchten

    b) Eine Straftat gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 7 KWKG ist erst mit dem Abschluss des Vertrages vollendet (BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Vertragsabschluss 1).
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   BGH, 27.07.1993 - 1 StR 339/93   

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BGH, Entscheidung vom 27.07.1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,9576)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 1 StR 339/93 (https://dejure.org/1993,9576)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 62 (Ls.)
  • NStZ 1994, 135
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.03.2023 - AK 10/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Für die Vollendung ist der tatsächliche Abschluss des Überlassungsvertrages erforderlich, selbst wenn der Vertrag nach § 134 BGB nichtig sein sollte (BGH, Urteil vom 27. Juli 1993 - 1 StR 339/93, BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Vertragsschluss 1; Steindorf/Heinrich, Waffenrecht, 11. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 23 mwN; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 90 mwN).
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