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   BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55   

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https://dejure.org/1956,2343
BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55 (https://dejure.org/1956,2343)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1956 - 1 StR 475/55 (https://dejure.org/1956,2343)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 (https://dejure.org/1956,2343)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 330/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55
    Dabei verkennt sie, daß derjenige, der einem Beauftragten Geld für den Auftraggeber aushändigt, in aller Regel dem Auftraggeber, nicht dem Beauftragten Eigentum an dem Gelde verschaffen will und daß daher der Auftraggeber unmittelbar Eigentum daran erwirbt (vgl BGH 4 StR 330/51 und 4 StR 574/51, beide vom 15. November 1951).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55
    Die Strafbarkeit seines Tuns brauchte der Angeklagte nicht zu erkennen (BGHSt 2, 194, 202) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55
    Der Anspruch auf Erstattung gewisser Ausgaben gab dem Angeklagten nicht das Recht, eigenmächtig und ohne Vorlage überprüfbarer Belege die für andere Aufgaben bestimmten Geldmittel der Gewerkschaft anzugreifen (BGH 1 StR 531/51vom 19. Februar 1952, 3 StR 770/53 vom 21. Oktober 1954).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55
    Dabei verkennt sie, daß derjenige, der einem Beauftragten Geld für den Auftraggeber aushändigt, in aller Regel dem Auftraggeber, nicht dem Beauftragten Eigentum an dem Gelde verschaffen will und daß daher der Auftraggeber unmittelbar Eigentum daran erwirbt (vgl BGH 4 StR 330/51 und 4 StR 574/51, beide vom 15. November 1951).
  • RG, 06.02.1905 - III 273/05

    1. Erfordert die Schenkung unter einer Auflage, daß nach Vollziehung der Auflage

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht allerdings keine Übereinstimmung darüber, ob die durch Spenden für Dritte zusammengebrachten Mittel im Mit- oder Gesamthandeigentum der Spender oder der Sammler stehen (vgl dazu RGZ 62, 386, 390 f, Staudinger-Engelmann 9. Aufl Anm 1 zu § 1914 BGB, Palandt 14. Aufl Vorbem 1 zu § 80, Anm 1 zu 1914 BGB).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Es erübrigt sich, näher auf den Gesichtspunkt einzugehen, daß für den Begriff des Nachteils das einzelne vom Treugeber geführte Geschäft, soweit es eine wirtschaftliche Einheit bildet, maßgeblich ist (RGDJ 1938, 231; BGH, Urt. v. 11.2.1955 - 1 StR 409/54; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 91), und daß ein Vergütungs- oder Erstattungsanspruch demjenigen, der fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen hat, nicht das Recht gibt, eigenmächtig und ohne Vorlage überprüfbarer Nachweise dem Vermögen des Treugebers Nachteil zuzufügen (BGH, Urt. v. 15.2.1956 - 1 StR 475/55).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Der Staat ist geschädigt, weil die zweckgebundenen Mittel verringert worden sind, ohne daß hierdurch der erstrebte Zweck erreicht worden ist (vgl. RG JW 1936, 262 Nr. 25 - Mittel der Ostpreußenhilfe - RG JW 1936, 513 Nr. 15 - Osthilfemittel - RGSt 70, 33, 36 - Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen - KG JW 1962, 26 - Mittel aus den ERP.-Sondervermögen - OLG Hamm GA 1962, 219 - Mittel für den sozialen Wohnungsbau - ferner BGH Urteile vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 und vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56).
  • BGH, 04.12.1979 - 1 StR 597/79

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge wegen antragswidriger Nichtvereidigung eines

    Nach den ohne Rechtsfehler getroffenen Feststellungen des Landgerichts war der von der A. Development Ltd. überwiesene Betrag ausschließlich zur Förderung des Bauprojekts, nicht aber zur Zahlung von Honoraren an die Mitarbeiter gedacht (UA S. 12); selbst wenn C. und dem Angeklagten - wovon das Landgericht nicht ausgeht - Ansprüche in gleicher Höhe gegen die Gesellschaft zugestanden wären, würde das nichts daran ändern, daß der Angeklagte durch sein der Zweckbindung des Geldes widerlaufendes Handeln seine Treuepflicht verletzt hat (vgl. BGH NJW 1960, 1629; BGH, Urteil vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55).
  • BGH, 15.10.1957 - 1 StR 354/57

    Rechtsmittel

    Im ersten Falle entfiele ein Schuldspruch wegen Unterschlagung, weil sich der Angeklagte das Geld bereits mit der den Tatbestand der Untreue erfüllenden Entgegennahme zugeeignet hätte (u.a. BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; BGH 1 StR 99/55 vom 5. Juli 1955; 1 StR 475/55 vom 15. Februar 1956).
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