Rechtsprechung
BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA (Beweiswürdigung) - lexetius.com
StPO § 261
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA - IWW
- Wolters Kluwer
Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA hinsichtlich der Überführung der Täterschaft
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA
- ra.de
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Kombinierte Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kombinierte Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA
- anwalt.de (Kurzinformation)
DNA-Analyse: Verurteilung wegen versuchten Mordes bestätigt
Verfahrensgang
- LG Landshut, 20.06.2008 - Ks 6 Js 34694/06
- BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08
- LG Landshut, 01.04.2010 - 4 Ks 6 Js 34694/06
- BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 72
- NJW 2011, 627
- NStZ-RR 2011, 347
- StV 2012, 521
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10
Insofern ebenfalls sachverständig beraten durfte das Landgericht zudem zu der Einschätzung gelangen, dass die genannten Untersuchungsergebnisse der beiden unterschiedlichen Arten von Erbsubstanzen (UA S. 77) im Sinne der Produktregel dergestalt voneinander unabhängig sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 323; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602), dass sie als Faktoren miteinander kombiniert werden können. - BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08
Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer …
Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10
Dieses Urteil hatte der Senat auf die staatsanwaltschaftliche Revision aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08, BGHSt 54, 15). - BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91
Unbegründetheit eines Rechtsmittels im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO - Berechnung …
Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10
Insofern ebenfalls sachverständig beraten durfte das Landgericht zudem zu der Einschätzung gelangen, dass die genannten Untersuchungsergebnisse der beiden unterschiedlichen Arten von Erbsubstanzen (UA S. 77) im Sinne der Produktregel dergestalt voneinander unabhängig sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 323; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602), dass sie als Faktoren miteinander kombiniert werden können.
- OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17
Verwendung des Begriffs "Nebenkosten" ausreichend für Umlage der Betriebskosten …
Zwar ist die Einstellung von Sollvorauszahlungen unzulässig, da der Vermieter die tatsächlichen und nicht die geschuldeten Vorauszahlungen in die Abrechnung einzustellen hat Hierbei handelt es sich jedoch um einen materiellen und nicht um einen formellen Fehler (BGH NJW 2011, 627 [628] ; LG Bonn NZM 2014, 387 ). - OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17
Anspruch der Mieterin von Gewerberaum auf erneute Abrechnung der Betriebskosten
Zwar ist die Einstellung von Sollvorauszahlungen unzulässig, da der Vermieter die tatsächlichen und nicht die geschuldeten Vorauszahlungen in die Abrechnung einzustellen hat Hierbei handelt es sich jedoch um einen materiellen und nicht um einen formellen Fehler (BGH NJW 2011, 627 [628]; LG Bonn NZM 2014, 387 ). - LG Dortmund, 25.01.2021 - 39 Ks 10/18 Die Kammer verkennt insoweit bei der Einordnung des Beweiswertes dieser Haarspur nicht, dass die in den Untersuchungen festgestellte mtDNA im Vergleich zu Ergebnissen der KernDNA-Analysen ein erheblich geringerer, aber noch ein indizieller Beweiswert zukommen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 347).