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   BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16   

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https://dejure.org/2017,9756
BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16 (https://dejure.org/2017,9756)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 (https://dejure.org/2017,9756)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 (https://dejure.org/2017,9756)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 263 StGB
    Beihilfe zum versuchten Betrug: Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • verkehrslexikon.de

    Berufstypisches Handeln eines Rechtsanwalts als Beihilfe zum Unfallbetrug

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Manipulierter Unfall: Ab wann leistet der Rechtsanwalt Beihilfe zum Betrug?

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen" Handlungen; Subjektive Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe zum Betrug

  • opinioiuris.de

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen beim Betrug

  • rewis.io

    Beihilfe zum versuchten Betrug: Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen" Handlungen; Subjektive Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe zum Betrug

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zum versuchten Betrug: Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallmanipulation, oder: Wann ist der Rechtsanwalt (strafbarer) Gehilfe?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts - und die Beihilfe zum versuchten Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 461
  • StV 2018, 19
  • JR 2017, 583
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Die Strafkammer hat das Vorstellungsbild dieser Angeklagten auch darauf geprüft, ob das von ihnen erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Angeklagten H. derart hoch war, dass sie sich mit ihrer Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließen (vgl. zur Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen' Handlungen: BGH, Beschlüsse vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461, 462; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7, NStZ 2017, 461; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 Rn. 30 mwN, NStZ 2017, 337 und vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Die grundsätzlich neutrale Handlung der Erstellung und Aufrechterhaltung der Plattform DiDW verliert ihren "Alltagscharakter" (BGH NStZ 2017, 461) nicht durch die auch dort begangenen Straftaten und ist in einer Gesamtschau (noch) als sozial adäquat anzusehen.
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Nach der Rechtsprechung ist bei berufstypischen, für sich genommen neutralen Handlungen Voraussetzung für eine strafbare Beihilfe, dass der faktische Unterstützer entweder positiv weiß, dass das Verhalten des Haupttäters ausschließlich auf die Verwirklichung einer Straftat abzielt, oder bei einem Handeln mit dolus eventualis hinsichtlich der Haupttat das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Unterstützung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 3 StR 511/19, NStZ-RR 2021, 7, 9; vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 18; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f.; Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 f.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 27 Rn. 18 ff. mwN; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 9 ff.).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen

    a) Dabei ist sich die Kammer der von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328) aufgestellten Grundsätze für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen bewusst.

    Dazu sind die oben im Rahmen der deliktischen Haftung des Beklagten zu 2) dargelegten Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen in Erinnerung zu rufen (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Es ist ohne Weiteres vertretbar (vgl. nur Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage 2019, § 27 Rn. 12 f. m.w.N; in Bezug auf den Vorsatz auch BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 -, juris Rn. 7).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Eine andere Bewertung ist auch nicht aufgrund der Rechtsprechung zu sog. "neutralen Beihilfehandlungen" angezeigt: Nach diesen vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zur Abgrenzung strafbaren zu straflosen Verhaltens entwickelten Grundsätzen leistet in Fällen des berufstypischen Handelns der professionell Handelnde, wenn er eine deliktische Verwendung seines Tatbeitrags nur mit bedingtem Vorsatz für möglich hält, keine strafbare Beihilfe, wenn er wegen des Alltagscharakters seines Handelns auf die Legalität des fremden Tuns vertrauen darf (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12 -, juris; BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (vgl. BGH, NStZ 2017, S. 337, 338 NStZ 2017, S. 461 f.; NStZ 2018, S. 328).

    Im Falle des anwaltlichen Forderungsinkassos wegen betrügerischer Forderungen setzt eine Beihilfestrafbarkeit demnach voraus, dass der Rechtsanwalt entweder hinsichtlich des Nichtbestehens bzw. der Nichtberechtigung der Forderung sicheres Wissen besitzt oder im Falle des bloßen Führmöglichhaltens der Nichtberechtigung der Forderung die vom Rechtsanwalt erkannte Gefahr der Nichtberechtigung der Forderung derart hoch war, dass er sich mit seiner Hilfeleistung (Forderungsinkasso) die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ, d.h. die Förderung der Betrugstat durch den Täter als das mit der anwaltlichen Tätigkeit verfolgte wahre Anliegen erschien (BGH, NStZ 2017, S. 337, 338 f.; NStZ 2017, S. 461 f.).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 8. März 2001, 4 StR 453/00; ferner Urteil vom 19. Dezember 2017, 1 StR 56/17; Beschluss vom 26. Januar 2017, 1 StR 636/16; Beschluss vom 21. Dezember 2016, 1 StR 112/16; Urteil vom 1. August 2000, 5 StR 624/99; Beschluss vom 20. September 1999, 5 StR 729/98).
  • BGH, 17.06.2021 - 1 StR 132/21

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (subjektive Voraussetzungen: keine

    Zwar hat das Landgericht die allgemein für berufstypische "neutrale" Handlungen geltenden Grundsätze (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 f.; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12 Rn. 25 ff.; vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14 Rn. 30 f.; Beschlüsse vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98 Rn. 18 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7) beachtet.
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 518/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 519/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 496/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 542/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 7 O 387/18

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 517/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 544/19

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch aufgrund der Beihilfe eines

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 545/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

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