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BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Grenzwerts der nicht geringen Menge für Piperazin-Derivate, Trifluormethylphenylpiperazin-Hydrochlorid (TFMMP) und Benzylpiperazin-Hydrochlorid (BZP) auf 37,5 g der jeweiligen Base
- rewis.io
Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme einer nicht geringen Menge bei Piperazin-Derivaten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Nicht geringe Menge der Piperazin-Derivate BZP und TFMPP
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Festlegung der nicht geringen Menge der Piperazin-Derivate BZP und TFMPP bestätigt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Piperazin-Derivate - und die nicht geringe Menge
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG München I, 29.09.2017 - 3 KLs 364 Js 236237/16
- BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 504
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13
BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17
Da sich ausweislich der vom Landgericht inhaltlich dargestellten Sachverständigengutachten eine äußerst gefährliche oder gar tödliche Dosis beider betroffener Betäubungsmittel nicht feststellen ließ, durften die Grenzwerte anhand eines Vielfachen der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Konsum der Droge gewöhnten Konsumenten festgelegt werden (zum Maßstab siehe nur BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134, 136 f. Rn. 35 mwN).