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   OLG München, 01.07.2016 - 1 U 2428/16   

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OLG München, 01.07.2016 - 1 U 2428/16 (https://dejure.org/2016,69292)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2016 - 1 U 2428/16 (https://dejure.org/2016,69292)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 1 U 2428/16 (https://dejure.org/2016,69292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Pflichten des unzuständigen Gerichts bei Eingang eines Rechtsmittels

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 1 U 2428/16
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann und die Partei hierauf vertrauen durfte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - bei juris Rn. 8 ff; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, bei juris Rn. 48; BGH, Beschluss vom 06.11.2008 - IX ZB 208/06, bei juris Rn. 7; Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 37. Auflage, § 233 Rn. 14 m.w.N.).

    Andernfalls würden die Anforderungen an die rechtliche Fürsorgepflicht überspannt werden und die Prozessbevollmächtigten von ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Formalien sachwidrig entlastet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.01.2001, 1 BvR 2147/00, bei juris Rn. 11; BGH Beschluss vom 14.05.2014 - XII ZB 689/13, bei juris Rn. 29).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 1 U 2428/16
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann und die Partei hierauf vertrauen durfte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - bei juris Rn. 8 ff; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, bei juris Rn. 48; BGH, Beschluss vom 06.11.2008 - IX ZB 208/06, bei juris Rn. 7; Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 37. Auflage, § 233 Rn. 14 m.w.N.).

    Selbst wenn noch am Nachmittag des 18.05.2016 eine Weiter leitung der Berufung im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges erfolgt wäre, wäre ein Eingang beim Oberlandesgericht erst am folgenden Tag erfolgt, so dass die Frist auch dann abgelaufen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.11.2008 - IX ZB 208/06, bei juris Rn. 8).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 1 U 2428/16
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann und die Partei hierauf vertrauen durfte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 - bei juris Rn. 8 ff; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, bei juris Rn. 48; BGH, Beschluss vom 06.11.2008 - IX ZB 208/06, bei juris Rn. 7; Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 37. Auflage, § 233 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der

    Auszug aus OLG München, 01.07.2016 - 1 U 2428/16
    Andernfalls würden die Anforderungen an die rechtliche Fürsorgepflicht überspannt werden und die Prozessbevollmächtigten von ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Formalien sachwidrig entlastet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.01.2001, 1 BvR 2147/00, bei juris Rn. 11; BGH Beschluss vom 14.05.2014 - XII ZB 689/13, bei juris Rn. 29).
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