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OLG München, 13.06.2013 - 1 U 4904/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftungsklage aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers
- rabüro.de
Ausgefüllter und unterzeichneter Aufklärungsbogen ist Indiz für ärztliches Aufklärungsgespräch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Abweisung der Arzthaftungsklage, mangels Nachweis eines Behandlungsfehlers, insbesondere der fehlenden Indikation bei einer Sympathikolyse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 10.09.2009 - 4 O 828/04
- OLG München, 13.06.2013 - 1 U 4904/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1994 - XII ZR 183/92
Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen unerkannter …
Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 1 U 4904/09
Soweit die Klagepartei in der mündlichen Verhandlung vom 13.06.2013 beantragt hat, einen neuen Termin zu bestimmen und den Sachverständigen Prof. Dr. B. zu laden, ist der Antrag zurückzuweisen, da er zum einen jegliche inhaltliche Substanz vermissen lässt und damit als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist (BGH NJW 1994, 1286, Rn.13, zitiert nach juris), zum anderen auch verspätet gestellt worden ist, §§ 411 Abs. 4, 296 Abs. 1 und 4 ZPO.