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   OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15   

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https://dejure.org/2015,33157
OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15 (https://dejure.org/2015,33157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15 (https://dejure.org/2015,33157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15 (https://dejure.org/2015,33157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die unverzügliche Weiterleitung der Post des Untergebrachten im Maßregelvollzug

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die unverzügliche Weiterleitung der Post des Untergebrachten im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Maßregelvollzug ist ein- und ausgehende Post unverzüglich weiterzuleiten

Verfahrensgang

  • LG Bochum - V StVK 33/15
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 1 Vollz (Ws) 260/15

    Recht auf eigene Selbstversorgung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15
    Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber Maßregelvollzugspatienten, welche mit ihrer Unterbringung ein Sonderopfer erbringen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2015 - III - 1 Vollz (Ws) 260/15 -, juris) schlechter stellen wollte, als Strafgefangene.
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15
    Zu § 30 StVollzG war einhellige Rechtsprechung, dass anstaltsbedingte übliche Verzögerungen hinzunehmen sind, etwa wegen einer ausgedünnten Personaldecke an Feiertagen (OLG Hamm, NStZ 2012, 430 bei Roth).
  • OLG Hamm, 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12

    Im Verfahren nach dem StVollzG ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15
    Die Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2012 - III-1 Vollz(Ws) 672/12 - juris).
  • KG, 04.11.2003 - 5 Ws 536/03

    Strafvollzug: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; unübliche

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15
    Grundsätzlich ist dann ein ausgehendes Schreiben am nächsten Werktag nach der Abgabe zur Post zu geben bzw. eingehende Post am nächsten Werktag nach dem Eingang auszuhändigen (KG Berlin, Beschl. v. 04.11.2003 - 5 Ws 536/03 Voll - juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.03.1994 - 3 Ws 79/94 - juris LS).
  • OLG Koblenz, 29.03.1994 - 3 Ws 79/94
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15
    Grundsätzlich ist dann ein ausgehendes Schreiben am nächsten Werktag nach der Abgabe zur Post zu geben bzw. eingehende Post am nächsten Werktag nach dem Eingang auszuhändigen (KG Berlin, Beschl. v. 04.11.2003 - 5 Ws 536/03 Voll - juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.03.1994 - 3 Ws 79/94 - juris LS).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22

    Internetzugang für Strafgefangene in Baden-Württemberg

    Dass es aus besonderen Gründen des Einzelfalls der Gewährung eines Internetzugangs zur Erlangung nicht anderweitig zugänglicher Informationen bedarf, auf die der Antragsteller angewiesen ist, kann der Senat ausschließen, nachdem der Antragsteller weder im Antrag auf gerichtliche Entscheidung, dessen Inhalt dem Senat im Hinblick auf die Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen zugänglich ist (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2015 - III-1 Vollz (Ws) 406/15, juris), noch mit der Rechtsbeschwerdebegründung das Vorliegen solcher Umstände behauptet hat.
  • BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21

    Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer

    Überwiegend wird jedoch angenommen, es reiche die Weiterleitung nicht als Fristsachen gekennzeichneter bzw. nicht fristgebundener Schreiben am folgenden Arbeitstag (so KG, Beschluss vom 4.11.2003 - 5 Ws 536/03 Vollz, bei Matzke, NStZ 2004, S. 609, 612 Nr. 31, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Beschluss vpm 18.04.2008 - 1 Ws 75/08, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2015 - III-1 Vollz (Ws) 406/15, juris Rn. 9; BeckOK Strafvollzug Bund/Bosch, a.a.O., § 30 Rn. 2; BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, a.a.O., Art. 33 Rn. 3; Arloth/Krä, a.a.O., § …
  • LG Arnsberg, 16.09.2020 - 2 StVK 256/20
    Aufbewahrung">30 StVollzG sind dabei nur solche Verzögerungen hinnehmbar, welche unvermeidbar im Anstaltsbetrieb sind, also z.B. deswegen erforderlich sind, um eine Überwachung des Schriftwechsels (dort wo zulässig) vornehmen zu können, oder die auf einer reduzierten personellen Besetzung der Einrichtung an Wochenenden oder Feiertagen beruhen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2015 - III-1 Vollz (Ws) 406/15 -, Rn. 7 bei juris).
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