Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- damm-legal.de
Verband muss Mitgliederliste nicht mit der Abmahnung offenlegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes
- rechtsportal.de
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verband muss Mitgliederliste nicht mit der Abmahnung offenlegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anlass zur Klageerhebung bei Abmahnung eines rechtsfähigen Verbandes ohne Darlegung der Klagebefugnis
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbsverband muss Mitgliedernamen zwar außergerichtlich nicht offenlegen, aber schlüssig behaupten
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Wettbewerbsverbände müssen auf Nachfrage ihre Abmahnbefugnis darlegen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 68 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Abmahnverein und Praxiswerbung: Fehlende Klagebefugnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verband muss UWG-Klagebefugnis auf Verlangen des Abgemahnten schlüssig darlegen
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Wettbewerbsverbände müssen auf Nachfrage ihre Abmahnbefugnis darlegen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 27.09.2017 - 7 HKO 34/17
- OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 669
- GRUR-RR 2018, 262
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14
Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Da ein Verband diese Funktion nur erfüllen kann, wenn ihm tatsächlich eine ausreichende Zahl von Mitgliedern angehört, deren Interessen von der Zuwiderhandlung berührt sind, die also Waren oder Dienstleistungen gleicher bzw. verwandter Art auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt vertreiben und dem Abgemahnten deshalb als Wettbewerber begegnen (BGH GRUR 2015, 1240; 2000, 1084, 1085), muss der Verband das auf Verlangen des Abgemahnten schlüssig darlegen. - BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04
Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der summarischen Prüfung nach § 91 a Abs. 1 ZPO daneben auch der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung aus § 93 ZPO anzuwenden (BGH NJW-RR 2006, 773, 774) und zu prüfen ist, ob das Gerichtsverfahren mutwillig eingeleitet wurde. - BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05
Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Dabei wird im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang den Ausschlag geben (BGH NJW 2007, 3429).
- BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18.10.1995 (Az. I ZR 126/93) die Notwendigkeit zur Vorlage einer nicht anonymisierten Mitgliederliste zum Nachweis der Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation nur für das Klageverfahren bejaht. - BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02
Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Über die sofortige Beschwerde hatte der Senat in voller Besetzung zu entscheiden, da die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen, auch wenn sie nach § 349 Abs. 2 und 3 ZPO allein entscheidet, die Vollkammer repräsentiert (BGHZ 156, 320). - BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97
Unternehmenskennzeichnung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Da ein Verband diese Funktion nur erfüllen kann, wenn ihm tatsächlich eine ausreichende Zahl von Mitgliedern angehört, deren Interessen von der Zuwiderhandlung berührt sind, die also Waren oder Dienstleistungen gleicher bzw. verwandter Art auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt vertreiben und dem Abgemahnten deshalb als Wettbewerber begegnen (BGH GRUR 2015, 1240; 2000, 1084, 1085), muss der Verband das auf Verlangen des Abgemahnten schlüssig darlegen. - OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
verzögertes Anerkenntnis - Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes: Pflicht …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17
Der Abgemahnte hat zwar vorgerichtlich keinen Anspruch auf Überlassung einer nicht anonymisierten Mitgliederliste des Antragstellers (Senatsbeschluss vom 6.6.2017 - Az.: 1 W 18/17-; OLG Hamm, Beschl. vom 23.2.2017 - Az.: I-4 W 1902/16 -).
- LG Berlin, 31.08.2021 - 102 O 47/19
Wettbewerbsverstoß: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; unzutreffende …
Insoweit muss der in Anspruch Genommene Tatsachen vortragen, die die Vermutung erschüttern oder gar widerlegen (vgl. auch Böckenholt, GRUR-Prax 2018, 134).