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   OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 1 W 41/15   

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https://dejure.org/2015,38803
OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 1 W 41/15 (https://dejure.org/2015,38803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2015 - 1 W 41/15 (https://dejure.org/2015,38803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2015 - 1 W 41/15 (https://dejure.org/2015,38803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO
    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.09.2015 - 8 W 528/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 1 W 41/15
    Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (m.w.N. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 - Rn. 12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. September 2015 - 8 W 528/15 - Rn. 11, juris).

    Dieses Interesse des Darlehensnehmers ist nach dem Betrag der vertraglich vom Zeitpunkt des Widerrufs bis zum Ablauf der Zinsbindung noch anfallenden Zinsen - begrenzt durch den dreieinhalbfachen Jahresbetrag gemäß § 9 ZPO - zu schätzen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03. September 2015 - 8 W 528/15 - Rn. 11, juris).

  • OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 1 W 41/15
    Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (m.w.N. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 - Rn. 12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. September 2015 - 8 W 528/15 - Rn. 11, juris).

    Ein Abschlag ist von diesem Betrag wegen des diesen Anspruch im Ergebnis negierenden Charakters der Klage nicht zu machen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 -Rn. 15, juris).

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Schon deshalb vermag der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansatz nicht zu überzeugen, der Wert des klägerischen Interesses sei anhand des Vertragszinses bis zum Ende der Zinsbindung (OLG Karlsruhe, WM 2015, 2088, 2089 f.) oder - wie vom Berufungsgericht bei der Festsetzung des Streitwerts gehandhabt - anhand des Vertragszinses bis zum Ende der Zinsbindung, höchstens aber anhand des dreieinhalbfachen des für das Jahr geschuldeten Vertragszinses zu schätzen (so OLG Celle, BKR 2015, 417 Rn. 7; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. November 2015 - 1 W 41/15, juris Rn. 6; OLG Koblenz, BKR 2015, 463, 464 und Beschluss vom 3. September 2015 - 8 W 528/15, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 18; außerdem OLG Stuttgart, WM 2015, 1147; JurBüro 2015, 473 und 474 sowie 475 f.).
  • AG Ebersberg, 15.01.2019 - 7 C 663/18

    Geschäftswert bei außergerichtlicher Rechtsanwaltstätigkeit zur Kündigung eines

    Für diese Ansicht wird vorgebracht, dass der Darlehensnehmer die offene Darlehensvaluta in jedem Fall zurückzahlen muss, weshalb diese den Streitwert nicht beeinflussen kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.11.2015 - 1 W 41/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2015 - 17 W 41/15 - es ist auf die Ersparnis der vertraglich vereinbarten Zinsen abzustellen; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.09.2015 - 8 W 528/15 - der Darlehensnehmer begehrt ein Freiwerden von der Verpflichtung zur Zahlung des Zinses; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 - wirtschaftliches Interesse ist die Zinsdifferenz; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13 - noch anfallende Zinsen; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14).
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