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   KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05   

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https://dejure.org/2006,3121
KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05 (https://dejure.org/2006,3121)
KG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 1 W 428/05 (https://dejure.org/2006,3121)
KG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 1 W 428/05 (https://dejure.org/2006,3121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Undurchführbarkeit der Satzungsbestimmung eines Vereins; Beurteilung der Eintragungsfähigkeit; Eintragung des Löschungsvermerks eines Vereins; Verlust der Rechtsfähigkeit mit der Löschung der Eintragung des Vereins

  • Judicialis

    BGB § 27 Abs. 1; ; BGB § 29

  • RA Kotz

    Satzungsbestimmung eines Vereins - ist diese nicht hat durchführbar, dann gesetzliche Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 27 Abs. 1 § 29
    Rechtsfolgen der Nichtdurchführbarkeit der Satzungsbestimmung eines Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Was gilt bei undurchführbaren Satzungsbestimmungen?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Was gilt bei undurchführbaren Satzungsbestimmungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 97
  • FGPrax 2007, 30
  • Rpfleger 2007, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Sind einzelne Regelungen einer Satzung nichtig, so bleibt die Satzung im Übrigen grundsätzlich wirksam (vgl. BGHZ 47, 172 = NJW 1967, 1268; BVerfG NJW 1992, 1496), an die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die Vorschriften des BGB oder die sonst geltenden Rechtsvorschriften (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Denn nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat der Verein zum Zeitpunkt der Löschung noch bestanden und hat vor allem auch noch über Mitglieder verfügt, so dass die Eintragung der Löschung sachlich unrichtig war (vgl. dazu BGHZ 19, 51, 57 = NJW 1956, 138; WM 1976, 686; BAG DB 12986, 2686 = JZ 1987, 420; OLG Köln NJW-RR 1996, 989; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 W 549/01; Beschluss vom 28. September 2004, 1 W 505/03; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 41 Rn. 2; Ermann/Westermann, BGB, 11. Aufl., § 41 Rn. 3).
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 172/54

    Vereinsauflösung

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Denn nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat der Verein zum Zeitpunkt der Löschung noch bestanden und hat vor allem auch noch über Mitglieder verfügt, so dass die Eintragung der Löschung sachlich unrichtig war (vgl. dazu BGHZ 19, 51, 57 = NJW 1956, 138; WM 1976, 686; BAG DB 12986, 2686 = JZ 1987, 420; OLG Köln NJW-RR 1996, 989; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 W 549/01; Beschluss vom 28. September 2004, 1 W 505/03; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 41 Rn. 2; Ermann/Westermann, BGB, 11. Aufl., § 41 Rn. 3).
  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Denn nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat der Verein zum Zeitpunkt der Löschung noch bestanden und hat vor allem auch noch über Mitglieder verfügt, so dass die Eintragung der Löschung sachlich unrichtig war (vgl. dazu BGHZ 19, 51, 57 = NJW 1956, 138; WM 1976, 686; BAG DB 12986, 2686 = JZ 1987, 420; OLG Köln NJW-RR 1996, 989; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 W 549/01; Beschluss vom 28. September 2004, 1 W 505/03; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 41 Rn. 2; Ermann/Westermann, BGB, 11. Aufl., § 41 Rn. 3).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 434/84

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Erfassung von

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Denn nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat der Verein zum Zeitpunkt der Löschung noch bestanden und hat vor allem auch noch über Mitglieder verfügt, so dass die Eintragung der Löschung sachlich unrichtig war (vgl. dazu BGHZ 19, 51, 57 = NJW 1956, 138; WM 1976, 686; BAG DB 12986, 2686 = JZ 1987, 420; OLG Köln NJW-RR 1996, 989; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 W 549/01; Beschluss vom 28. September 2004, 1 W 505/03; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 41 Rn. 2; Ermann/Westermann, BGB, 11. Aufl., § 41 Rn. 3).
  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Sind einzelne Regelungen einer Satzung nichtig, so bleibt die Satzung im Übrigen grundsätzlich wirksam (vgl. BGHZ 47, 172 = NJW 1967, 1268; BVerfG NJW 1992, 1496), an die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die Vorschriften des BGB oder die sonst geltenden Rechtsvorschriften (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • OLG Köln, 11.04.1995 - 2 Wx 9/95

    Abwicklung eines erloschenen Vereins

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05
    Denn nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat der Verein zum Zeitpunkt der Löschung noch bestanden und hat vor allem auch noch über Mitglieder verfügt, so dass die Eintragung der Löschung sachlich unrichtig war (vgl. dazu BGHZ 19, 51, 57 = NJW 1956, 138; WM 1976, 686; BAG DB 12986, 2686 = JZ 1987, 420; OLG Köln NJW-RR 1996, 989; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 W 549/01; Beschluss vom 28. September 2004, 1 W 505/03; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 41 Rn. 2; Ermann/Westermann, BGB, 11. Aufl., § 41 Rn. 3).
  • KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20

    Vereinsrechtlicher Ermächtigungsantrag zur Einladung zu einer

    Dem entspricht es, dass die Bestellung eines Notvorstands nach § 29 BGB, der hier anderenfalls herangezogen werden müsste, als ultima ratio auch nur dann in Betracht kommt, wenn sich der Verein nicht durch eigene Maßnahmen helfen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA; Beschluss vom 27. September 2019, 22 W 49/19, S. 4 der BA, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 12. September 2006, 1 W 428/05, juris Rdn. 9).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    Eine Bestellung kommt demnach auch nur dann in Betracht, wenn der Verein sich nicht durch eigene Maßnahmen helfen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2019, 22 W 49/19, S. 4 der BA; Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA ; 1. Zivilsenat, Beschluss vom 12. September 2006, 1 W 428/05 - 1 W 428/05 -, juris Rdn. 9).
  • LG Frankenthal, 09.05.2007 - 1 T 100/07

    Registerverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des

    Dies sowie der Umstand, dass die gebildeten Vertreterversammlungen hier nach wie vor existieren, unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation maßgeblich von derjenigen, die der von der Rechtspflegerin zitierten Entscheidung des Kammergerichts (Rpfleger 2007, 82) zugrunde lag.
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