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   OLG Braunschweig, 28.10.2003 - 1 W 67/03   

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https://dejure.org/2003,46854
OLG Braunschweig, 28.10.2003 - 1 W 67/03 (https://dejure.org/2003,46854)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.10.2003 - 1 W 67/03 (https://dejure.org/2003,46854)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 1 W 67/03 (https://dejure.org/2003,46854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Negativer Kompetenzkonflikt: Bestimmendes OLG für das zuständige Gericht nach wirksamer Abgabe durch das in einem anderen OLG-Bezirk zuerst mit der Sache befasste Gericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO; § 36 Abs 2 ZPO
    Abgabebeschluss; abgebendes Gericht; Amtsgericht; anderer OLG-Bezirk; bestimmendes Gericht; Bestimmungszuständigkeit; beteiligtes Gericht; Bindungswirkung; Eingangsgericht; Empfängergericht; erstes Gericht; gemeinschaftliches Gericht; gerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 42 C 767/03
  • LG Bielefeld - 3 O 367/03
  • OLG Braunschweig, 28.10.2003 - 1 W 67/03
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Danach wird, wenn das höhere gemeinschaftliche Gericht der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste, an dem Kompetenzkonflikt beteiligte Gericht gehört (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 28.10.2013, 1 W 67/03; Zitat nach Juris).
  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 32 SA 21/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Danach wird, wenn das höhere gemeinschaftliche Gericht der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste, an dem Kompetenzkonflikt beteiligte Gericht gehört (vgl. OLG C, Beschluss v. 28.10.2013, 1 W 67/03; Zitat nach Juris).
  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 32 SA 29/19

    Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz;

    Danach wird, wenn das höhere gemeinschaftliche Gericht der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste, an dem Kompetenzkonflikt beteiligte Gericht gehört (vgl. OLG C, Beschluss v. 28.10.2013, 1 W 67/03; Zitat nach Juris).
  • BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich

    Das Landgericht Berlin hat diese Zuweisung in örtlicher Hinsicht nicht als bindend hingenommen, was den Zuständigkeitskonflikt zwischen ihm und dem Amtsgericht Coburg beendet hätte (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Oktober 2013, 1 W 42/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 28. Oktober 2003, 1 W 67/03, juris Rn. 8), sondern sich seinerseits für örtlich unzuständig erklärt und die Sache an das Landgericht Coburg weiterverwiesen.
  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI

    Danach wird, wenn das höhere gemeinschaftliche Gericht der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste, an dem Kompetenzkonflikt beteiligte Gericht gehört (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 28.10.2013, 1 W 67/03; Zitat nach Juris).
  • OLG Hamm, 23.05.2018 - 32 SA 9/18

    Entscheidung des Gerichts bei Annahme der Unzuständigkeit für einen von mehreren

    Danach wird, wenn das höhere gemeinschaftliche Gericht der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste, an dem Kompetenzkonflikt beteiligte Gericht gehört (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 28.10.2013, 1 W 67/03; Zitat nach Juris).
  • OLG Hamm, 18.09.2019 - 32 SA 57/19

    Gerichtsstandbestimmung, "Zuständigkeitsstreit" vor Rechtshängigkeit

    Danach wird, wenn das höhere gemeinschaftliche Gericht der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste, an dem Kompetenzkonflikt beteiligte Gericht gehört (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 28.10.2013, 1 W 67/03; Zitat nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.2005 - 1 U 183/04
    Dafür reicht aus, dass die verschiedenen Begehren einheitlich geltend gemacht werden können und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl, z.B. BVerfQ NJW-RR 2001, 139; OLG Koblenz VersR 1995, 478; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 1 W 67/03).
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