Rechtsprechung
KG, 29.07.2008 - 1 W 73/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung der erhöhten Geschäftsgebühr auf die erhöhte Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,75 bei Vertretung mehrerer Auftraggeber
- Judicialis
RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; ; RVG-VV Nr. 1008; ; RVG-VV Nr. 2300; ; RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur maximalen Erhöhung der Verfahrensgebühr bei erhöhter Geschäftsgebühr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrere Auftraggeber: Anrechnung der Geschäftsgebühr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kurz informiert - Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.01.2008 - 12 O 502/07
- KG, 29.07.2008 - 1 W 73/08
Papierfundstellen
- NJ 2008, 461
- Rpfleger 2008, 669
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 22.06.2007 - 22 S 439/06
Mehrere Auftraggeber - Geschäfts- und Verfahrensgebühr werden erhöht
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 1 W 73/08
Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass dem Anwalt der sechs Kläger eine gemäß Nr. 1008 VV RVG um 1, 5 erhöhte Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) neben der ebenfalls gemäß Nr. 1008 VV RVG um 1, 5 erhöhten Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) erwachsen ist (…Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., 2008, Nr. 1008 VV, Rn. 6;… Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., 2007, S. 420; Schneider, AGS 06, 528 ff.; Enders, JurBüro 05, 449, 450 Ziff.3; LG Düsseldorf, MDR 2007, 1164).Im Gegensatz zu diesen Meinungen wird überwiegend der Standpunkt vertreten, die erhöhte Geschäftsgebühr sei auch bei der Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG höchstens mit einem Satz von 0, 75 zu berücksichtigen (…Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, a. a. O., Nr. 1008 VV, Rn. 256 ff.;… Bischof, RVG, 2. Aufl., Nr. 1008 VV RVG, Rn. 93;… Hansens in Hansens/Braun/Schneider, a. a. O., Teil 8, Rn. 139; ders., RVGreport 2004, 96; Enders, JurBüro 05, 449, 450 Ziff.3; LG Düsseldorf, MDR 2007, 1164).
Auch wenn dies bei einer üblichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG von 1, 3 regelmäßig dazu führt, dass die Erhöhung der Gebühr aufgrund der Nr. 1008 VV RVG bei der Anrechnung nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt und damit im Ergebnis zweimal gewährt wird, entspricht dies der gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnung (LG Düsseldorf, MDR 2007, 1164).
- KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der …
Auszug aus KG, 29.07.2008 - 1 W 73/08
Die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG stellt keine eigenständige Gebühr dar (Senat, JurBüro 2007, 543 zu Nr. 2503 VV RVG).