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   OVG Saarland, 03.07.1995 - 1 W 75/94   

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https://dejure.org/1995,20505
OVG Saarland, 03.07.1995 - 1 W 75/94 (https://dejure.org/1995,20505)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.07.1995 - 1 W 75/94 (https://dejure.org/1995,20505)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Juli 1995 - 1 W 75/94 (https://dejure.org/1995,20505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fürsorgepflicht; Dienstherr; Beamter; Ehrverletzende Äußerung; Grundrechte; Rufschädigung; Informationsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen

    Darin kann nach den zuvor dargestellten Maßstäben ebenfalls keine Beleidigung oder "Schmähkritik" erblickt werden.(vgl. in dem Zusammenhang auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.7.1995 - 1 W 75/94 -, juris, wonach die Bezeichnung eines Beamten als "beruflich überfordert" im allgemeinen nicht dessen Ehre verletzt) Die entsprechende Nachricht lautet im Volltext, soweit hier von Bedeutung (Auszug):.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 4 S 1058/09

    Widerruf von Leserbriefäußerungen eines Bürgermeisters

    Insoweit ist es dem Dienstherrn verboten, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen (BVerwG, Urteil vom 29.06.1995, a.a.O.; Urteil des Senats vom 15.07.2004, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.07.1995 - 1 W 75/94 -, Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.1990 - 5 M 28/90 - 5 - 8328 -, ZBR 1991, 155; Hessischer VGH, Urteil vom 27.02.1974 - 1 OE 128/72 -, ZBR 1974, 261; Plog/Wiedow/Beck/ Lemhöfer, BBG, Band 1, § 79, RdNr. 19a; Fürst in: GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band 1, Teil 2b, K § 79, RdNr. 28; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., RdNrn.

    Insoweit ist bei der Ausübung der Fürsorgepflicht dem Dienstherrn Ermessen eingeräumt, in dessen Rahmen er pflichtgemäß unter anderem darüber zu entscheiden hat, in welchem Umfang und wie er das Verlangen von Medien nach Auskunft in Angelegenheiten eines Beamten befriedigt (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.07.1995, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.1990, a.a.O.), wobei im Falle der kritischen Würdigung der Amtsführung bestimmter Beamter nach außen der Einhaltung einer sachlichen, wenngleich deutlichen Form besondere Bedeutung zukommt (BVerwG, Urteil vom 29.06.1995, a.a.O. S. 59).

  • VG Bremen, 01.08.2018 - 6 V 1559/18

    Unterbindung von Auskünften an Medien - Äußerung; Ehrverletzung; Fürsorgepflicht;

    Er hat nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob, in welchem Umfang und wie er das Verlangen von Medien nach Auskunft in Angelegenheiten eines Beamten befriedigt (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 03.07.1995 - 1 W 75/94 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530

    Entfernungs- und Vernichtungsanspruch bzgl. Unterlagen aus der Personalakte -

    Aus der Verpflichtung des Dienstherrn, im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen, ergibt sich auch ein Anspruch auf Wahrung der Ehre des Beamten, aufgrund dessen der Dienstherr verpflichtet ist, ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen bzw. dafür zu sorgen, dass sie nicht weiterhin in den über den betroffenen Beamten geführten Akten bleiben und damit Dritten bekannt werden könnten (vgl. dazu OVG Saarl, B.v. 3.7.1995 - 1 W 75/94 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 30.07.2010 - B 5 K 09.561

    Voraussetzung für einen Anspruch gegen den Dienstherrn auf Gewährung von

    Zwar bildet die Fürsorgepflicht die Grundlage für den Schutz des Beamten vor ehrverletzenden Äußerungen (auch) des Dienstherrn und seiner Organe und Vertreter (OVG Saarland, Beschluss vom 3. Juli 1995, Az. 1 W 75/94).
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