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   BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02   

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BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02 (https://dejure.org/2002,27696)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 WB 11.02 (https://dejure.org/2002,27696)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 WB 11.02 (https://dejure.org/2002,27696)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Beurteilung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung - Voraussetzungen für das Vorliegen schwerwiegender Gründe gegen eine Versetzung

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 58.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - <NVwZ-RR 2001, 675>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - DVBl 2002, 139 [LS]> jeweils m.w.N.).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - S. 219).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 58.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - <NVwZ-RR 2001, 675>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - DVBl 2002, 139 [LS]> jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - DVBl 2002, 139 [LS]> jeweils m.w.N.).

    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Zwar hat der zuständige Vorgesetzte unter Fürsorgegesichtspunkten bei Entscheidungen über die örtliche Verwendung eines Soldaten auch persönlichen Belangen in angemessener Weise Rechnung zu tragen; er darf dabei aber davon ausgehen, dass der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 109, 110.00 -).

    Aus dieser Bestimmung sowie aus der in § 25 SG zum Ausdruck kommenden Entscheidung des Gesetzgebers für einen Versetzungsschutz folgt indes nicht, dass ein Soldat als kommunaler Mandatsträger einen Anspruch darauf hätte, dass für ihn ein Dienstposten an einem Dienstort freigemacht wird, der für die Ausübung des kommunalen Mandats besonders günstig liegt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - m.w.N. und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 109, 110.00 -).

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Der BMVg ist berechtigt, den Antragsteller an dieser Einverständniserklärung festzuhalten und sie zur Grundlage einer insoweit rechtmäßigen Versetzungsentscheidung zu machen (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - , vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 81.95 -).

    Die Tatsache, dass der Antragsteller in dem Personalgespräch vom 13. September 2001 seine weitere Verwendung von der Erfüllung einer zusätzlichen Voraussetzung abhängig gemacht hat, entzieht seinem grundsätzlichen Einverständnis mit dem Standort H. nicht die rechtliche Grundlage; entscheidend ist insoweit vielmehr, dass er die Erklärung in Kenntnis seiner Verpflichtungen als kommunaler Mandatsträger abgegeben hat (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 81.95 -).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 81.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Der BMVg ist berechtigt, den Antragsteller an dieser Einverständniserklärung festzuhalten und sie zur Grundlage einer insoweit rechtmäßigen Versetzungsentscheidung zu machen (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - , vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 81.95 -).

    Die Tatsache, dass der Antragsteller in dem Personalgespräch vom 13. September 2001 seine weitere Verwendung von der Erfüllung einer zusätzlichen Voraussetzung abhängig gemacht hat, entzieht seinem grundsätzlichen Einverständnis mit dem Standort H. nicht die rechtliche Grundlage; entscheidend ist insoweit vielmehr, dass er die Erklärung in Kenntnis seiner Verpflichtungen als kommunaler Mandatsträger abgegeben hat (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 81.95 -).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 58.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - <NVwZ-RR 2001, 675>).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Das dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]>, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N. und vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 81.01 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - DVBl 2002, 139 [LS]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - DVBl 2002, 139 [LS]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 81.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zu und Wegversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 29. August 1984 BVerwG 1 WB 79.82, vom 3. September 1996 BVerwG 1 WB 10.96 und vom 16. Mai 2002 BVerwG 1 WB 11.02 m. w. N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i. d. F. vom 11. August 1998).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N. und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).

    Der BMVg war ferner berechtigt, den Antragsteller an seinem mehrfach - grundsätzlich - erklärten Einverständnis mit der Verwendung auf seinem jetzigen Dienstposten festzuhalten (vgl. insoweit Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N. und vom 19. November 2002 - BVerwG 1 WB 42.02 -).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N. und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).
  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - 1 WB 42.94 - S. 6 f., vom 16. Mai 2002 - 1 WB 11.02 - S. 7 f. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und ggf. eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02

    Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme;

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zu und Wegversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 BVerwG 1 WB 11.02 m. w. N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i. d. F. vom 11. August 1998).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 54.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zu- und Wegversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 - im Folgenden: Versetzungsrichtlinien).
  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine

  • BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13

    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 43.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

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