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   BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99   

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BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99 (https://dejure.org/1999,11056)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1999 - 1 WB 45.99 (https://dejure.org/1999,11056)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 (https://dejure.org/1999,11056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die Beurteilung der Borddienstverwendungsfähigkeit eines Soldaten - Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall der krankheitsbedingten Versetzungsverfügung an einen Soldaten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99

    Versetzung eines Berufssoldaten bei der Marine mangels Bordverwendungsfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Den daraufhin gestellten Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen die Versetzungsverfügung vom 16. Februar 1999 anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 20.99 -, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 251/99 - und die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Wie der Senat in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - (DokBer B 1999, 174 = ZBR 1999, 286 [LS]) über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat, gebot im vorliegenden Fall schon die Fürsorgepflicht gemäß § 10 Abs. 3 SG, den Antragsteller von seinem Dienstposten an Bord der Fregatte B. wegzuversetzen, da er nach dem Ergebnis der vom Schiffsarzt, Oberstabsarzt S., am 10. Februar 1999 durchgeführten truppenfachärztlichen Begutachtung "vorübergehend nicht bordverwendungsfähig" war.

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    - im Anschluß an BVerwGE 53, 118 -.

    Ob und wann aber eine Störung mit Krankheitswert die Dienstunfähigkeit bewirkt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - < BVerwGE 53, 118 [120 f.]>).

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 14.98

    Aufhebung einer Kommandierung - Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Personalmaßnahme wird auch das Ergebnis einer vorbereitenden ärztlichen Begutachtung - inzident - überprüft (vgl. als Beispiele für die Überprüfung der Bordverwendungsfähigkeit im Rahmen der Anfechtung einer Versetzungsverfügung: Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35; für die Überprüfung der Kraftfahrverwendungsfähigkeit im Rahmen eines Verpflichtungsantrags auf Laufbahnzulassung: Beschluss vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 - für die Überprüfung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit im Rahmen der Anfechtung einer Versetzungsverfügung: Beschluss vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 55.92 - BVerwGE 93, 371; für die Überprüfung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit im Rahmen eines Verpflichtungsantrags auf Laufbahnzulassung: Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Ob und in welchem Umfang eine Störung mit Krankheitswert die Eignung oder Verwendungsfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder ausschließt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Militärarzt und nicht dem privaten Facharzt zukommt (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 [120 f.]> und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> -).

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat deshalb einen höheren Beweiswert, da der Truppenarzt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen besser beurteilen zu können als ein privater Facharzt (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen -

    Diese ärztlichen Beurteilungen stellen lediglich vorbereitende verfahrensinterne Schritte für die Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle über den Auslandseinsatz des Soldaten dar und sind deshalb gerichtlich nicht selbstständig nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >).

    Ob diese Klärung rechtmäßig erfolgt ist, kann infolgedessen erst im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Überprüfung der abschließenden Verwendungsentscheidung geklärt werden (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ).

  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 32.00

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Antrags auf Versetzung eines Soldaten aus

    Die Begutachtung durch den zuständigen Truppenarzt - dem hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit des Antragstellers eine vorrangige Entscheidungskompetenz gegenüber fachärztlicher Begutachtung zukommt (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - <NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >) - enthält zwar eine dringende Empfehlung für eine heimatnahe Verwendung, sieht hierfür aber keine zwingende Notwendigkeit.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 37.03

    Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines Soldaten im Flugberatungsdienst -

    Dieser verfügt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen, Dienstposten oder Tätigkeiten umfassend zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 64.02 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 64.02

    Voraussetzungen für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
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