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   BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 65.19   

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https://dejure.org/2020,6129
BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 65.19 (https://dejure.org/2020,6129)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2020 - 1 WB 65.19 (https://dejure.org/2020,6129)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 1 WB 65.19 (https://dejure.org/2020,6129)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerdeverfahren gegen eine Versetzungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerde gegen Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    WBO § 17 Abs. 3 S. 2
    Wehrbeschwerdeverfahren gegen eine Versetzungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 65.19
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), wie sie sich insbesondere aus dem Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 65.19
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 WDS-VR 12.19

    Versetzung eines Oberbootsmanns auf den Dienstposten eines Verpflegungsfeldwebels

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (BVerwG 1 WB 65.19) gegen die Versetzungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr Nr. ... vom 27. März 2019 (i.d.F. der 3. Korrektur vom 7. Oktober vom 7. Oktober 2019) in Gestalt des Beschwerdebescheids des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. August 2019 anzuordnen, wird abgelehnt.

    Hiergegen hat der Antragsteller mit Schreiben vom 19. September 2019 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt (BVerwG 1 WB 65.19 ) und den hier gegenständlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Akte des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 65.19 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    II Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (BVerwG 1 WB 65.19 ) gegen die Versetzungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr Nr. ... vom 27. März 2019 (i.d.F. der 3. Korrektur vom 7. Oktober 2019) in Gestalt des Beschwerdebescheids des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. August 2019 anzuordnen, ist gemäß § 17 Abs. 6 Satz 2 WBO i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO zulässig, aber unbegründet.

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 25.20

    Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen einer Rückversetzungsbescheid in Gestalt des

    Aus der Zentralen Dienstvorschrift A-2645/6 zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst" ergeben sich für den vorliegenden Sachverhalt lediglich personalpolitische Programmsätze und keine subjektiven Rechtspositionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 WB 65.19 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 40.22

    Anfechtung einer Versetzung

    Im Übrigen enthält diese Dienstvorschrift an verschiedenen Stellen nur personalpolitische Programmsätze, aus denen sich keine subjektiven Rechtspositionen ableiten lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2015 - 1 WDS-VR 3.14 - juris Rn. 42 m. w. N. und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 65.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 98 Rn. 24).
  • BVerwG, 22.09.2022 - 1 W-VR 14.22

    Erfolgloser Eilantrag gegen Wegversetzung bei mangelnder Darlegung familiärer

    Im Übrigen enthält diese Dienstvorschrift an verschiedenen Stellen nur personalpolitische Programmsätze, aus denen sich keine subjektiven Rechtspositionen ableiten lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2015 - 1 WDS-VR 3.14 - juris Rn. 42 m. w. N. und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 65.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 98 Rn. 24).
  • BVerwG, 09.12.2020 - 1 WDS-VR 15.20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Rückversetzung aus einer

    Aus der Zentralen Dienstvorschrift A-2645/6 zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst" ergeben sich für den vorliegenden Sachverhalt lediglich personalpolitische Programmsätze und keine subjektiven Rechtspositionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 WB 65.19 - juris Rn. 24).
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