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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05   

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OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05 (https://dejure.org/2006,8096)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 Ws 147/05 (https://dejure.org/2006,8096)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 (https://dejure.org/2006,8096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ausgestaltung eines mit zwei Strafgefangenen zu belegenden Haftraumes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 706
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05
    Auch in der übrigen Rechtsprechung entspricht es zwischenzeitlich allgemeiner Auffassung, dass eine Missachtung der Menschenwürde bei nicht abgetrennter Toilette oder deren fehlender gesonderter Entlüftung und bei einem Unterschreiten von 16 m³ Luftraum oder 12 m² Bodenfläche anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss 11.10.2005, 5 ARs (Vollz) 54/05; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 ff.; OLG Naumburg NJW 2005, 514 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05
    Auch in der übrigen Rechtsprechung entspricht es zwischenzeitlich allgemeiner Auffassung, dass eine Missachtung der Menschenwürde bei nicht abgetrennter Toilette oder deren fehlender gesonderter Entlüftung und bei einem Unterschreiten von 16 m³ Luftraum oder 12 m² Bodenfläche anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss 11.10.2005, 5 ARs (Vollz) 54/05; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 ff.; OLG Naumburg NJW 2005, 514 f.).
  • OLG Naumburg, 03.08.2004 - 4 W 20/04

    Zur Frage des Schadensersatzanspruchs eines Strafgefangenen wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05
    Auch in der übrigen Rechtsprechung entspricht es zwischenzeitlich allgemeiner Auffassung, dass eine Missachtung der Menschenwürde bei nicht abgetrennter Toilette oder deren fehlender gesonderter Entlüftung und bei einem Unterschreiten von 16 m³ Luftraum oder 12 m² Bodenfläche anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss 11.10.2005, 5 ARs (Vollz) 54/05; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 ff.; OLG Naumburg NJW 2005, 514 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04

    Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Mehrfachbelegung eines Haftraums;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05
    Der Senat hat sich bereits im Beschluss vom 31.01.2005 (1 Ws 279/04 = ZfStrVo 2005, 299 f.) grundlegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die gemeinsame Unterbringung zweier Strafgefangener in einem Haftraum eine Verletzung der Menschenwürde darstellen kann.
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte bejaht zudem eine Menschenwürdeverletzung bei Unterschreitung der genannten Bodenflächenmaße in der Regel erst, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 StVollz -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, StV 2006, S. 706; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342), während bei ausreichender Abtrennung der sanitären Anlagen auch eine gewisse Unterschreitung der sonst geforderten Mindestgröße hingenommen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 StrVollz -, NStZ-RR 2003, S. 316 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 -, NStZ-RR 2005, S. 224).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m 2  und 7 m 2  pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    (1) Was die Mindestgröße unter Berücksichtigung der baulichen Ausstattung und Beschaffenheit einer mehrfach belegten Zelle angeht, setzen verschiedene Obergerichte zwar unterschiedliche Richtwerte an (vgl. nur für eine menschenunwürdige Unterbringung bei 6-7 m 2 Fläche pro Gefangenen und Mehrfachbelegung bei baulich nicht abgetrennter Toilette OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris, Rn. 2; für einen Richtwert von 5 m 2 unabhängig von der baulich-räumlichen Situation vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 23).
  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

    Obergerichtlich war insbesondere immer wieder entschieden worden, dass Entschädigungsansprüche in Betracht kommen, wenn in einem mehrfach belegten Haftraum eine Mindestfläche von sechs bis sieben Quadratmetern je Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (BGH, Urteil vom 4. November 2004 - III ZR 361/03 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Tz. 32; Beschluss vom 20. Januar 2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04 -, juris Tz. 14; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Tz. 2; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, juris Tz. 15; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Tz. 49 Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, juris Tz. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 (StVollz) -, juris Tz. 20).
  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

    "So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m 2 und 7 m 2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).".
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
    Zwar mag eine Menschenwürdeverletzung auch bei einer gemeinschaftlichen Unterbringung zweier Gefangener entgegen § 18 Abs. 1 StVollzG bei Unterschreitung der Mindestmaße erst dann zu bejahen sein, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert gelüftete Toilette vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 5 Ars 54/05 = NJW 2006, 306, 308; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.07.2003, Az. 3 Ws 578/03 StVollz = NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.01.2006, Az. 1 Ws 147/05; LG Halle, Beschluss vom 08.11.2004, Az. 27 StVK 462/04).
  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Entschädigung wegen menschenrechtswidriger

    "So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m 2 und 7 m 2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
    Zwar mag eine Verletzung der Menschenwürde auch bei einer gemeinschaftlichen Unterbringung zweier Gefangener entgegen § 18 Abs. 1 StVollzG bei Unterschreitung der Mindestmaße erst dann zu bejahen sein, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert gelüftete Toilette vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 5 Ars 54/05 = NJW 2006, 306, 308; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.07.2003, Az. 3 Ws 578/03 StVollz = NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.01.2006, Az. 1 Ws 147/05; LG Halle, Beschluss vom 08.11.2004, Az. 27 StVK 462/04).
  • KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11

    Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger

    Es gab eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedener Obergerichte (KG, 9. Zivilsenat, OLGR 2005, 813; OLG Koblenz, Urteil vom 15.3.2006, Az. 1 U 1286, 05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; OLGR 2005, 613; OLG Naumburg NJW 2005, 514; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR 2005, 306; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2005, 507), sodass geklärt war, dass im Falle einer Verletzung der Menschen- und Persönlichkeitsrechte eines Strafgefangenen durch rechtswidrige Zustände bei der Unterbringung während des Strafvollzugs grundsätzlich auch ein auf Geld gerichteter Anspruch als Ausgleich der erlittenen Nachteile gegeben sein konnte.
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 400/07
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.05.2005 - 1 Ws 147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,72023
OLG Jena, 02.05.2005 - 1 Ws 147/05 (https://dejure.org/2005,72023)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.05.2005 - 1 Ws 147/05 (https://dejure.org/2005,72023)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 1 Ws 147/05 (https://dejure.org/2005,72023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,72023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 20.04.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Vollstreckungsverfahren; Erledigung; Maßregel;

    Indes war eine entsprechende Entscheidung zum derzeitigen Zeitpunkt gemäß § 67 Abs. 5 StGB noch nicht veranlasst, weil unter Berücksichtigung anzurechnender Untersuchungshaft und der bisherigen Dauer des Maßregelvollzuges noch nicht die Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren vollstreckt ist und außerdem nach jetzigem Stand über die Frage der Reststrafenaussetzung unter Berücksichtigung von § 454b Abs. 4 StPO gemeinsam mit der Gesamtfreiheitsstrafe des Amtsgerichts Hannover aus dem Urteil vom 22. August 2019 und - falls die Vollstreckung dieser Jugendstrafe gem. § 85 Abs. 6 JGG an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 1 Ws 147/05 -, Rn. 10, juris) - auch mit der Jugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Leer vom 23. März 2017 (609 Ls 6/17) zu entscheiden sein wird.
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Erledigung der Unterbringung

    Indes war eine entsprechende Entscheidung zum derzeitigen Zeitpunkt gemäß § 67 Abs. 5 StGB noch nicht veranlasst, weil unter Berücksichtigung anzurechnender Untersuchungshaft und der bisherigen Dauer des Maßregelvollzuges noch nicht die Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren vollstreckt ist und außerdem nach jetzigem Stand über die Frage der Reststrafenaussetzung unter Berücksichtigung von § 454b Abs. 4 StPO gemeinsam mit der Gesamtfreiheitsstrafe des Amtsgerichts Hannover aus dem Urteil vom 22. August 2019 und - falls die Vollstreckung dieser Jugendstrafe gem. § 85 Abs. 6 JGG an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 1 Ws 147/05 -, Rn. 10, juris) - auch mit der Jugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Leer vom 23. März 2017 (609 Ls 6/17) zu entscheiden sein wird.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 3 Ws 25/12

    Reststrafaussetzung - gleichzeitige Entscheidung bei Anschlussvollstreckung

    Dies gilt auch bei der Anschlussvollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn - wie hier durch Beschluss vom 11.11.2010 - die Vollstreckung letztgenannter an die Staatsanwaltschaft gem. § 85 VI JGG abgegeben worden ist, weil hier über § 85 VI 2 JGG auch § 454 b StPO gilt (OLG Jena, Beschl. v. 02.05.2005 - 1 Ws 147/05 - juris).
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